Fondslaufzeit um 3 Jahre verlängert
Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira 2, die sich nicht mit der Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, welche Rechte und Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.
Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt. Auch musste Anlegern die Funktionsweise eines geschlossenen Containerfonds erklärt werden. So handelt es sich bei dem DCM Deutscher Containerfonds Madeira 2 nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können „gebrauchte“ Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab.
Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den DCM Deutscher Containerfonds Madeira 2 nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise einer Containerbeteiligung aufgeklärt, bestehen für die Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira gute Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira 2, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger von DCM Fonds (Renditefonds) und ist daher gerade über die DCM gut informiert.