
DCM Deutsche Capital Management AG (Renditefonds) – Anleger sollten ihre Ansprüche prüfen lassen!
Allerdings wurden Fonds der DCM Deutsche Management Capital AG schon auf die Warnliste von Stiftung Warentest gesetzt, so z.B. der DCM Vermögensaufbaufonds Nr. 2. Dieser wurde den Anlegern als ideale Ergänzung zur Altersvorsorge empfohlen. Hingegen stellen die geschlossenen Immobilienfonds der DCM Deutsche Capital Management AG eine unternehmerische Beteiligung dar, bei denen auch das Risiko eines Totalverlusts der Einlage besteht. Über die aus der unternehmerischen Beteiligung entstehenden Risiken müssen Anleger aber besonders aufgeklärt werden. Wird dagegen angegeben, dass die Fonds der DCM Deutsche Capital Management AG zur Altersvorsorge geeignet sind, stellt dies ein Beratungsfehler der Anlagevermittler dar, welcher zum Schadensersatzanspruch gegen diese führen kann.
Zudem bestehen viele Fonds der DCM Deutsche Capital Management AG aus einem Blindpool, das heißt die Anleger wissen bei Vertragsschluss noch nicht, in welche Objekte der Fonds investieren wird. Bei einer sehr langen Laufzeit der Fonds spricht auch dies gegen die Empfehlung der Fonds der DCM Deutsche Capital Management AG zur Altersvorsorge, da sich die Anlage in diesem Falle nur lohnt, wenn das Management auch die richtige Immobilie kauft. Zudem bestehen bei einigen Fonds der DCM Deutsche Capital Management AG sehr hohe Vertriebs- und Verwaltungskosten für die Anlage. All dies sind Gründe, die zeigen, dass die DCM Deutsche Capital Management AG Immobilienfonds nicht als zur Altersvorsorge geeignet angesehen werden können.
Anleger, denen aber ihre Beteiligungen an den DCM Deutsche Capital Management AG Fonds zur Altersvorsorge vermittelt wurden, sollten deshalb ihre Ansprüche gegen die Anlageberater von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, denn wie gesehen, handelt es sich dann um eine nicht ordnungsgemäße, fehlerhafte Beratung, die zum Schadensersatz für die Anleger führen kann. Auch auf das Totalverlustrisiko der Beteiligung muss hingewiesen worden sein, sowie die beschränkte Verkäuflichkeit der Fonds auf dem Zweitmarkt. Daneben müssen auch Innenprovisionen, die der Anlageberater für die Vermittlung der Fonds erhält, dem Anleger offengelegt werden; ansonsten führt auch ein Verstoß hiergegen zum Schadensersatzanspruch für die Anleger. Allerdings sollten Anleger unbedingt auf eine mögliche Verjährung ihrer Ansprüche achten, die in jedem Einzelfall anders ist und zum Schluss eines jeden Jahres eintreten kann.
Eine Übersicht geschlossener Immobilienfonds der DCM Deutsche Capital Management AG (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- J. Deinböck Berlin-Mitte
- DCM Renditefonds Nr. 1 EKZ Dresden-Gorbitz
- DCM Renditefonds Nr. 2 Dresden-Neustadt
- DCM Renditefonds Nr. 3
- DCM Renditefonds Nr. 4
- DCM Renditefonds Nr. 5
- DCM Renditefonds Nr. 6
- DCM Renditefonds Nr. 8
- DCM Renditefonds Nr. 11
- DCM Renditefonds Nr. 12
- DCM Renditefonds Nr. 13
- DCM Renditefonds Nr. 14
- DCM Renditefonds Nr. 15
- DCM Renditefonds Nr. 16
- DCM Renditefonds Nr. 18
- DCM Renditefonds Nr. 19
- DCM Renditefonds Nr. 22
- DCM Renditefonds Nr. 23
- DCM Renditefonds Nr. 24
- DCM Fuggerstadt-Center Augsburg
- Verwaltungs- und Lagergebäude Stuttgart-Tamm
- DCM Vermögensaufbau Fonds Nr. 1
- DCM Vermögensaufbau Fonds Nr. 2
- DCM Wohnimmobilien-Fonds Nr. 1 Berlin - Beteiligungsvariante S – Sofortzahler
- DCM Wohnimmobilien-Fonds Nr. 2 Berlin
- DCM Indien 1
- DCM US 1, L.P. "Centura Tower", Dallas, TX
- DCM Partnerfonds Nr. 1
- DCM Partnerfonds Nr. 2