Der Dachfonds der Deutschen Bank Tochter DWS db ImmoFlex ist seit dem 16. Mai 2011 geschlossen. Seither kommen Anleger also nicht mehr an ihr Geld aus dem Fondsvermögen heran, die Anteile können nicht zurückgetauscht werden. Auch 3 Monate nach der Schließung kann noch nicht abgesehen werden, wann der DWS db ImmoFlex die Anteilscheine seiner Anleger wieder zurücknehmen wird.
Ursprünglich kam es zu der Schließung des DWS db ImmoFlex, da die Liquidität des DWS db ImmoFlex nicht ausreichte, um alle Rückgabewünsche der Anleger bedienen zu können. Der DWS db ImmoFlex litt zuletzt unter erheblichen Mittelabflüssen: zu den besten Zeiten hatte der DWS db ImmoFlex ein Fondsvermögen von rund 800 Mio. Euro, derzeit beträgt dieses noch ca. 259 Mio. €. Problematisch für den DWS db ImmoFlex war vor allem auch, dass er in viele offene Immobilienfonds investiert war, die derzeit ebenfalls die Rücknahme der Anteilscheine ausgesetzt hatten oder bereits liquidiert wurden: der DWS db ImmoFlex war mit insgesamt 42 % seines Fondsvermögens an den AXA Immoselect, CS Euroreal und SEB Immoinvest beteiligt, welche allesamt derzeit geschlossen sind. Mit 23,5 % ist der DWS db ImmoFlex sogar an offenen Immobilienfonds beteiligt, die abgewickelt werden müssen, also aufgelöst werden. Hierunter befinden sich der TMW Immobilien Weltfonds und der Morgan Stanley P2 Value. Unter diesen Umständen war es dem DWS db ImmoFlex nicht möglich, eine Schließung des Dachfonds weiter zu verhindern.
Die Preisentwicklung der Anteile des DWS db ImmoFlex hat seit 2009 eine Talfahrt begonnen und ist von einstmalig über 103 € auf derzeit 95,4 € gefallen. Auch die Wertentwicklung des DWS db ImmoFlex in der vergangenen 12-Monats-Periode per Ende August 2011 zeigt eine negative Entwicklung von -4,46 % auf.
Anleger des DWS db ImmoFlex, die eventuelle Verluste des Fonds nicht hinnehmen möchten und einen vorzeitigen Ausstieg aus der Anlage auch während der Schließungsphase prüfen möchten, sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche wenden. Solche Ansprüche entstehen, wenn der Anleger von den Banken oder Beratern falsch beraten wurde, ihm also keine anleger- und anlagegerechte Beratung bezüglich des DWS db ImmoFlex zuteil wurde. Vor allem wenn ihnen die Anlage an dem DWS db ImmoFlex als absolut sicher angepriesen wurde, da es sich um einen Dachfonds handelt, liegt eine Falschberatung vor, da auch dieser viele Risiken in sich birgt. Wussten Anleger auch nicht von der Möglichkeit der Schließung des DWS db ImmoFlex, dachten diese vielmehr jederzeit über ihr Vermögen aus dem Fonds verfügen zu können, so stellt auch dies eine Falschberatung dar. Vor allem ist hierbei zu beachten, dass die maximale Schließungsfrist bei Dachfonds nicht auf 2 Jahre begrenzt ist, diese sogar noch länger geschlossen bleiben können.
Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater können dann bestehen, wenn über folgende Punkte nicht aufgeklärt wurde:
- Ein Dachfonds kann unbefristet geschlossen werden. Ein dahingehender Hinweis war mindestens seit 2005 notwendig.
- Bei dem DB immoflex handelt es sich um keine sichere Anlage, vergleichbar mit einem Sparbuch.
- Banken und Berater müssen darüber aufklären, in welcher genauen Höhe sie Provisionen bekommen.
- Der Wertpapierprospekt muss übergeben werden.
- Es war darauf hinzuweisen, dass viele offene Immobilienfonds sich in einer Krise befinden, in die der DB Immoflex investiert.
- Für Anleger, die jederzeit an ihr Geld kommen wollen, ist der DB Immoflex spätestens seit 2005 nicht geeignet.
- Über die Risiken einer solchen Anlage muss im Detail aufgeklärt werden, insbesondere über alllgmeine Risiken von Investitionen in Immobilien. Außerdem über die Tatsache, dass der Dachfonds auch in Aktien oder andere Wertpapiere investieren kann.
Ist auch nur über einen Punkt nicht aufgeklärt worden, schuldet die Bank bzw. der Berater Schadensersatz. Anleger des DB Immoflex können so ihr gesamtes eingezahltes Kapital zurückerhalten ohne Verlust zzgl. Zinsen für die Vergangenheit. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des DB Immoflex sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt.