
Containerfonds ConRendit 2, 5, 6, 7 und 8 – Hilfe für Anleger
Containerfonds von ConRendit sind in Schwierigkeiten
Zu den problembehafteten Fonds gehören die 2005 bzw. 2007 aufgelegten Containerfonds ConRendit 6 und ConRendit 8. Bei diesen beiden Fonds stellten die finanzierenden Banken Kredite fällig, weswegen Notverkäufe von Containern durchgeführt werden sollen. Für die Anleger des ConRendit 6 und 8 könnte das auf erhebliche Kapitalverluste hinauslaufen. In den ConRendit 6 investierten 882 Anleger 18 Mio. Euro. Am ConRendit 8 beteiligten sich 473 Anleger, die insgesamt 11 Mio. Euro in den Containerfonds einbrachten.
Die Containerfonds ConRendit 5 und 7 haben nach Recherchen der Fondszeitung ebenfalls „erhebliche Probleme“. Der Fonds ConRendit 5 wurde im Jahr 2005 aufgelegt und verfügt über 438 Anleger, die 20 Mio. Euro in den Containerfonds einbrachten. In den 2007 aufgelegten ConRendit 7 wurden von den 789 Anlegern des Fonds rund 11,2 Mio. Euro investiert. Und als ob das noch nicht genug wäre, kämpfte noch ein weiterer Fonds des Emissionshauses mit finanziellen Schwierigkeiten. Die Anleger des ConRendit 2 wurden bereits im Herbst letzten Jahres mit Nachschussforderungen konfrontiert. Auch beim 2002 aufgelegten ConRendit 2 hatten Banken die Kredite des Containerfonds fällig gestellt.
Hilfe für Anleger
Anleger der Fonds ConRendit 2, 5, 6, 7 und 8, die sich angesichts solcher Hiobsbotschaften von ihren Beteiligungen an den Containerfonds trennen möchten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So können geklärt werden, ob Anlegern ein verlustfreier Ausstieg möglich ist. So kann das Anlageberatungsgespräch auf Fehler wie die unzureichende Risikoaufklärung überprüft werden. Anleger mussten beispielsweise darauf hingewiesen, dass einem Containerfonds ein Totalverlustrisiko – wie es sich jetzt möglicherweise realisiert – innewohnt. Im Fall einer Falschberatung stehen Anlegern der Containerfonds ConRendit 2, 5, 6, 7 und 8 (und auch anderer Fonds des Emissionshauses) Schadensersatzansprüche zu. Anleger der ConRendit Containerfonds sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.