13.06.2016 Sonstiges

ConRendit 10 – Fachanwalt prüft Ansprüche auf Schadensersatz

Der geschlossenen Containerfonds ConRendit 10 wurde im Jahr 2007 auf den Markt gebracht. Der Fonds investiert in verschiedene Standard-, Tank- und Kühlcontainer sowie in Zugmaschinen, Chassis und Wechselbrücken. Der ConRendit 10 musste aufgrund der Insolvenz eines Mieters ungeplante Kosten hinnehmen. Daher entsprachen auch die Ausschüttungen des ConRendit 10 nicht immer den Prognosen und die Anleger mussten sich in Verzicht üben.

Anleger des geschlossenen Containerfonds ConRendit 10 können angesichts der wechselhaften Ausschüttungen eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, welche Rechte und Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen. 

Fehler in der Anlageberatung lösen Schadensersatzansprüche aus

Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das dem Containerfonds ConRendit 10 wie jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt. Anlegern musste des Weiteren erklärt werden, wie ein geschlossener Containerfonds funktioniert. Auch handelt es sich bei dem Containerfonds ConRendit 10  nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab.

Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den ConRendit Containerfonds nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise einer Containerbeteiligung aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des Containerfonds im Raum. Anleger des ConRendit 10, die wissen möchten, welche Rechte und (Schadensersatz)Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.