13.06.2016 Sonstiges

Commerzbank: Immobilienfonds-Anleger ziehen wegen falscher Anlageberatung vor Gericht

Die Commerzbank empfahl ihren Kunden eine Vielzahl verschiedener Finanzanlagen. Auch die verschiedenen MCP Leben Plus Lebensversicherungsfonds gehörten zu den Empfehlungen. Jedoch war diesen Fonds in den vergangenen Jahren keine besonders günstige Entwicklung vergönnt und auch die neuste Verlautbarung aus dem Haus MPC Capital hinsichtlich der MPC Leben Plus Fonds ist eher geeignet, den Commerzbank-Kunden Sorgen zu bereiten.

Dass diese Fonds mitnichten die von Immobilien erhoffte Zuverlässigkeit aufweisen konnten, mussten die Anleger verschiedener Fonds bereits feststellen. Viele offenen Immobilienfonds, darunter auch von Commerzbank-Beratern empfohlene Fonds, fielen in den vergangenen Monaten einer Krise zum Opfer. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen stapeln sich hunderte Akten von Commerzbank-Kunden, welchen offene Immobilienfonds als die sichere Lösung für ihre Geldanlagesorgen verkauft wurden. Daher trafen die Schließung und die anschließende Auflösung ihrer Kapitalanlagen eine Vielzahl von Anlegern hart, da sie angenommen hatten, ihrem Geld könne nichts passieren und sie könnten jederzeit darauf zugreifen.

Mehrere Prozesse gegen Commerzbank sind am Laufen

Mittlerweile beschäftigen sich etliche Gerichte mit Schadensersatzklagen, welche von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen für Commerzbank-Kunden erhoben wurden. In vielen Fällen geht es hierbei um die Investition in den Fonds DEGI International. Es sind bereits erste Urteile gegen die Commerzbank ergangen.

Doch auch geschlossene Immobilienfonds kämpfen bisweilen mit erheblichen Problemen. Neben einigen „wackeligen“ CFB-Fonds beschäftigen die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vor allem die DCM Renditefonds. Der von der Commerzbank vertriebene DCM Renditefonds 22 KG hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich, welche im Sommer 2012 mit einer herben Überraschung für die Anleger endete. Von ihrer einstmals als sicher geglaubten Investition ist nur wenig übrig geblieben.

So unterschiedlich die Gründe für die unerwartete Entwicklung der jeweiligen Kapitalanlage auch sind, so stellt sich in vielen Fällen der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen die Frage, ob der Immobilienfonds überhaupt für den Anleger geeignet war. Denn oftmals steht am Anfang der Investition ein Beratungsfehler, sodass der Anleger von vornherein mit einer „unpassenden“ Kapitalanlage ausgestattet war. Beratungsfehler können bei jedem Anlageberatungsgespräch passieren, weswegen sie auch Gegenstand der laufenden Prozesse gegen die Commerzbank sind.

Bei Prozessen wegen falscher Anlageberatung geht es um die Frage, ob eine Beratung den vom Bundesgerichtshof formuliert Anforderungen nach einer anleger- und anlagegerechten Beratung entsprach. So müssen zunächst die Wünsche des Bankkunden erfragt werden, und dann anhand dieser Wünsche eine passende Kapitalanlage von den Beratern ausgewählt werden (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt geht es um eine umfassende und realistische Darstellung der ausgewählten Kapitalanlage (anlagegerechte Beratung). Dabei dürfen die Risiken nicht ausgespart werden.

Umfassende Risikoaufklärung war notwendig

Zu diesen Risiken gehören bei den offenen Immobilienfonds das Risiko der Schließung und Auflösung, über welches angesichts dessen, dass die Anfänge der heutigen Krise im Jahr 2004 liegen, aufzuklären war. Bei den geschlossenen Immobilienfonds besteht eine Vielzahl von aufklärungspflichtigen Risiken – zum Beispiel das (Total)Verlustrisiko, welches dem Konzept einer sicheren Geldanlage widerspricht. Kurz gesagt, die umfassende Aufklärung über Vorteile und Nachteile einer Kapitalanlage sollte Gegenstand eines Beratungsgesprächs sein – praktisch wurden Anleger von der Commerzbank aber oftmals einseitig nur über die Chancen eines Immobilienfonds unterrichtet. Dies ergibt sich aus hunderten Akten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

In den der Kanzlei vorliegenden Fällen entsprach so gut wie kein Anlageberatungsgespräch der Commerzbank den hohen Anforderungen des Bundesgerichtshofs. Teils wurden schon bei der Auswahl der Kapitalanlage Fehler gemacht, teils haperte es bei der Risikoaufklärung. In diesen Fällen steht den Anlegern Schadensersatz zu. Meistens passierten aber bei beidem Fehler, was ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen führt. Commerzbank-Kunden, die befürchten, dass bei ihrer Anlageberatung auch Defizite vorliegen, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, wie ihr individueller Fall gelagert ist.