Das CCAA-Verfahren der COGI L.P. ist gescheitert. Das Gericht in Alberta erachtete die Sanierung als fehlgeschlagen und verlängerte nicht – wie von der COGI gefordert – das CCAA-Verfahren. Als Folge ordnete das Gericht das „reguläre Insolvenzverfahren“ nach dem kanadischen Bankruptcy and Insolvency Act an.
CONSERVE OIL GROUP AUCH IM INSOLVENZVERFAHREN
Das siebenseitige Schreiben des Gerichts vom 23.10.2015 enthält weitere unerfreuliche Neuigkeiten: Es geht nicht mehr „nur“ um Zahlungsfähigkeit der COGI L.P. (Canadian Oil & Gas International L.P). Auch bei der Conserve Oil Group Inc. wurde das Insolvenzverfahren nach dem Bankruptcy and Insolvency Act angeordnet.
Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet, weil die ATB Alberta Treasury Branches, ein Kreditgeber der COGI dies beantragt. Auf S. 5 des Gerichtsschreiben verbergen sich eine brisante Information:
„despite being given ample time to develop a Plan in the Course of the CCAA proceedings, COGI and the GP have failed to do so“.
Einige Sätze später heißt es:
„Conserve has not provided ATB with sufficient information, including cash flow and financial information, to demonstrate why it should remain outside of formal insolvency proceedings. In addition, ATB understands that the Monitor cannot get a complete financial picture of the financial circumstances of COGI and the GP until it has access to certain information from Conserve.“
Aus Sicht des Kreditgeber ATB ließen nicht nur die Sanierungspläne zu lange auf sich warten. Weder die COGI noch die Conserve Oil Group haben ausreichende Informationen zu den finanziellen Verhältnissen geliefert. Und auch die das CCAA-Verfahren betreuende MNP soll nicht im Stande gewesen sein, einen vollständigen Überblick über die Finanzlage der COGI und der Conserve Oil Group zu liefern. Dies liege daran, dass die Conserve Oil Group bestimmte Informationen nicht erteilt habe.
WAS BEDEUTET DAS INSOLVENZVERFAHREN DER COGI UND DER CONSERVE OIL FÜR DIE FONDSANLEGER IN DEUTSCHLAND?
Die wichtigste Nachricht für die Fondsanleger ist, dass die Insolvenzverfahren der COGI und der Conserve Oil Group auf Antrag der ATB wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft gestartet wurden. Der Start des Insolvenzverfahrens ist also nicht auf die noch fehlenden Rückzahlungen von Ausschüttungen zurückzuführen.
Doch trotz dieser "Entwarnung" sollten Fondsanleger zwei sehr wichtige Ziel nicht aus den Augen verlieren. Wegen der sehr kritischen Lage bei POC, COGI und Conserve Oil soll eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen werden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer arbeitet mit der von engagierten Anlegern gegründeten IG POC zusammen. Auch die Rückforderung von Ausschüttungen durch die deutschen POC-Gesellschaften ist noch nicht ad acta gelegt. Die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben die Rechtslage wegen der Rückforderungen für die Anleger geprüft - mit durchaus ermutigenden Ergebnissen.
Die Ende Oktober 2015 gestarteten Insolvenzverfahren der COGI L.P und der Conserve Oil Group sind nicht die ersten Ereignisse, die die POC-Anleger in Atem hielten. Anfang September 2015 wurden in Berlin sehr kontroverse und intentsiv diskutierte Gesellschafterversammlungen abgehalten.
Zusammenfassung der Abstimmungsergebnisse der außerordentlichen Gesellschafterversammlungen von Fonds der Proven Oil Canada am 01.09.2015 bis 03.09.2015:
Zuerst am 01.09.2015 wurde bei dem Fonds POC Eins abgestimmt. Eine Mehrheit der Anleger stimmte gegen ein Darlehen aus den zurückgezahlten Ausschüttungen und die Gewährung eines weiteren Darlehens an die COGI. Bei dem Fonds POC Zwei endete die Gesellschafterversammlung mit einem abweichenden Ergebnis. Dort stimmten die Anleger der Beschlussvorschlag zu, dass die zurückgezahlten Ausschüttungen an als Darlehen an die COGI weitergereicht werden sollen. Die Gewährung eines weiteren Darlehens lehnte jedoch auch die Anleger dieses Fonds ab.
Am 02.09.2015 werden die außerordentlichen Gesellschafterversammlungen für die Fonds POC Growth und POC Growth 2 durchgeführt. Bei dem Fonds POC Growth entschieden die Anleger am Vormittag, dass die zurückgeforderten Ausschüttungen der COGI L.P. als Darlehen überlassen werden sollen. Ein zusätzliches Anlegerdarlehen (TOP 6) lehnte auch die Anleger dieses Fonds ab. Am Ende einer ereignisreichen Veranstaltung lehnten die Anleger des Fonds POC Growth 2 sowohl die Weitergabe der zurückgezahlten Ausschüttungen als auch die Gewährung eines neuen Darlehens ab.
Am 03.09.2015 folgen die Gesellschafterversammlungen für die Fonds POC Growth 3 und POC Natural Gas. Bei dem Fonds POC Growth 3 Plus stimmten die Anleger für eine Weitergabe der zurückgezahlten Ausschüttungen an die COGI und gegen ein zusätzliches Darlehen durch die Anleger. Bei dem Fonds POC Natural Gas entschieden sich die Anleger für einen darlehensweise Weitergabe der Ausschüttungen.
TOP 5 - BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE DARLEHENSGEWÄHRUNG AN DIE COGI LP AUS MITTELN DER RÜCKZAHLUNGEN DER GESELLSCHAFTER
- POC Eins GmbH & Co. KG: Nein
- POC Zwei GmbH & Co. KG: Ja
- POC Growth GmbH & Co. KG: Ja
- POC Growth 2. GmbH & Co. KG: Nein
- POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG: Ja
- POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG: Ja
TOP 6 - BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE WEITERE DARLEHENSAUFNAHME UND WEITERE DARLEHENSGEWÄHRUNG AN DIE COGI LP
- POC Eins GmbH & Co. KG: Nein
- POC Zwei GmbH & Co. KG: Nein
- POC Growth GmbH & Co. KG: Nein
- POC Growth 2. GmbH & Co. KG: Nein
- POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG: Nein
- POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG: Ja