13.06.2016 Sonstiges

Clou Partners Patentportfolio I – Was können Anleger unternehmen, die sich fragen, ob sie die richtige Kapitalanlage haben?

Wenn ein Fonds in Unternehmensbeteiligungen investiert und Private Equity betreibt, so ist die Bandbreite der möglichen Investitionsziele breit gefächert. Das Betätigungsfeld des Fonds Patent Portfolio I ist die wirtschaftliche Verwertung von Patenten. Der 2007 aufgelegte Fonds, dessen vollständige Bezeichnung Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG lautet, wurde von dem Münchner Fondsanbieter Clou Partners GmbH auf den Markt gebracht.

Anleger, die sich fragen, ob die Beteiligung am Patentportfolio I die richtige Wahl war, können sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeit von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So können Anleger klären lassen, ob beispielsweise die Empfehlung, in den Private-Equity-Fonds Clou Partners Patentportfolio I zu investieren, eine zutreffende Empfehlung war. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurden die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung unter dem Stichwort „anleger- und anlagegerechte Beratung“ zusammengefasst.

Zunächst muss sich die Empfehlung des Beraters an den Bedürfnissen und Anlagezielen des Anlegers ausrichten (anlagegerechte Beratung). Bei der Investition in einen Private-Equity-Fonds wie den Fonds Patentportfolio I musste ein Anleger wegen der unternehmerischen Natur des Fonds eine nicht unerhebliche Risikobereitschaft haben und das Risikoprofil des Patentportfolio I muss mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar sein. Bei der Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG handelt es sich  – wie schon der Name erahnen lässt – um eine unternehmerische Beteiligung, die ihrerseits in die Patentverwertung investiert. Diese Art von Fonds ist schon aufgrund der Konstruktion als GmbH & Co. KG mit verschiedenen Risiken ausgestattet, weswegen der Fonds Patentportfolio I nicht für jeden Anleger und jedes Anlageziel geeignet ist.

Anlageberatung muss sich an Bedürfnissen des Anlegers ausrichten und musste dem Anleger ein zutreffendes Bild von den Vor- und Nachteile des Patentportfolio I vermitteln

Daneben musste die Beratung auch noch weiteren Anforderungen genügen; so mussten die Risiken und Nachteile, die mit der Beteiligung an einem Private-Equity-Dachfonds verbunden sind, realistisch dargestellt werden (anlagegerechte Beratung). Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung muss der Berater einem Anleger erklären, wie die (zutreffen ausgesuchte!) Kapitalanlage funktioniert und welche Risiken bestehen. Hierzu zählt unter anderem das bei einem Unternehmen stets bestehende (Total-)Verlustrisiko oder auch die eingeschränkte Möglichkeit, sich von Fondsanteile zu trennen – der Zweitmarkt für gebrauchte Fondsanteile ist nicht geregelt und der Verkauf von Anteil am Clou Partners-Fonds Patentportfolio I ist von der Nachfrage nach entsprechenden Fondsanteilen abhängig. Auch mussten die Anleger zutreffend über Vergütungen, die bei einer Investition in den Fonds Patentportfolio I flossen, unterrichtet werden.

Neben den Aufklärungspflichten müssen in der Anlageberatung auch weitere Pflichten beachtet werden. So musste der vollständige Verkaufsprospekt rechtzeitig vor der Investitionsentscheidung übergeben werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass hohe Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung gestellt werden, sodass Fehler passieren können. Wenn Fehler passierten, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Anleger des Clou Partner-Fonds, die sich fragen, ob ihre Anlageberatung ordnungsgemäß ablief, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre individuellen Ansprüche ermitteln zu lassen.