21.07.2010Sonstiges

Clerical Medical „Wealthmaster Noble“ Klage vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen erhoben

Clerical Medical „Wealthmaster Noble“: Der im Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen für einen Anleger Klage gegen die Clerical Medical erhoben. Der Anleger hatte die Lebensversicherung der Clerical Medical „Wealthmaster Noble“ mit einem hohen Einmalbetrag im Rahmen des von den zwischenzeitlich insolventen Finanzdienstleistern Röbke & Partner initiierten Anlagemodells „EuroPlan“ abgeschlossen. Das notwendige Darlehen wurde von der BayernLB zur Verfügung gestellt, gegen die ebenfalls ein Gerichtsverfahren läuft.

Der Anleger der „Wealthmaster Noble“ wirft der Clerical Medical über Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll vor, dass er unzureichend über die Vergangenheitsrenditen und sonstigen Umstände aufgeklärt wurde.  Der Anleger hat gute Chancen, sein bereits eingezahltes Geld vollständig zurückzuerhalten und von den Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der BayernLB freigestellt zu werden. Der Anleger der Clerical Medical „Wealthmaster Noble“ wäre dann mit einem „blauen Auge“ davon gekommen. Zuvor konnte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen Vergleich gegen den Anlagevermittler, der den EuroPlan vermittelt hat, erringen, mit dem der Anleger der Clerical Medical „Wealthmaster Noble“ einen Großteil seines investierten Kapitals zurückerhalten hat. Näheres dazu finden Sie in der Rubrik Europlan. Anleger des EuroPlans und auch anderer Rentenmodelle, denen eine Lebensversicherung der Clerical Medical oder auch anderer Versicherer zugrunde liegt, haben damit sehr gute Chancen ihr gesamtes Geld zurückzuerhalten. Den Anlegern der Clerical Medical wird dringend empfohlen sich Rechtsrat von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt einzuholen.