Der Solarfonds ist jedoch nicht „nur“ eine Kapitalanlage, sondern auch eine unternehmerische Beteiligung. Diese Eigenschaft zeigt bereits im vollständigen Name des Fonds: Bei der CHORUS CleanTech Solar GmbH & Co. 5. KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft. Hierbei handelt es sich um einen speziellen Gesellschaftstypus, der mit speziellen Eigenheiten und Risiken ausgestattet ist. Beispielsweise besteht das Risiko, das Kapital bis hin zum Totalverlust zu verlieren. Daher erfordert die Beteiligung am Fonds Chorus CleanTech Solar 5 bei den Anlegern die Bereitschaft, solche Risiken einzugehen. Und dies sollte den Anlegern vor der Investition auch bewusst gewesen sein – insbesondere dann, wenn sie sich auf Anraten eines Anlageberaters an diesem Fonds beteiligten.
Empfiehlt ein Berater einem Anleger eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese zum einen zu den Wünschen des Anlegers passen. Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über Eigenschaften und auch die Risiken der vorgeschlagenen Kapitalanlage informieren. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden – die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Bei Beteiligungen an Kommanditgesellschaften gehören hierzu auch jene Risiken, die aus der gesellschaftsrechtlichen Natur herrühren. An erster Stelle sind hier Verlustrisiken zu nennen. Doch auch die Haftung auf Gesellschaftsebene und die Gestaltbarkeit der Gesellschaft durch Gesellschafterbeschlüsse zählen zu den Eigenschaften einer geschlossenen Beteiligung.
Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Diesen Anforderungen genügt jedoch nicht jedes Beratungsgespräch. Haben Anleger des das Solarfonds Chorus CleanTech Solar 5 das Gefühl, dass ihnen die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage nicht zutreffend vorgestellt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.