13.06.2016 Sonstiges

Chorus CleanTech Portfolio: Aktien statt Assets

Der geschlossene Fonds Chorus CleanTech Portfolio hebt sich von den anderen Fonds der Chorus Gruppe ab. So wird über Tochtergesellschaften in verschiedene Arten der erneuerbaren Energien investiert. Auch im Hinblick auf Beteiligungsmöglichkeiten hebt sich die geschlossene Beteiligung Chorus CleanTech Portfolio von den weiteren Fonds der Chorus Gruppe ab. Denn die Anleger konnten sich auf unterschiedliche Arten an dem Fonds beteiligen: Zum eine konnten sich Anleger eine Einmalanlage leisten. Zum anderen wurde auch ein Ansparplan angeboten, bei welchem nach einer Anfangszahlung monatliche Raten zu entrichten sind.

Doch hinsichtlich der jüngeren Vergangenheit teilt der Fonds die Entwicklung der weiteren Chorus-Fonds: Die Anleger mussten im Herbst 2014 über eine grundlegende Umwandlung ihrer Kapitalanlage abstimmen. Grob umrissen sollten die Wind- und Solarenergieparks gegen Aktien ausgetauscht werden. Dieser Vorgang ist mittlerweile abgeschlossen.

Von dem "klassischen" geschlossenen Fonds in Richtung Aktie

Diese Abstimmung war möglich, weil es sich bei dem Fonds Chorus CleanTech Portfolio um eine Kommanditgesellschaft handelt, deren rechtliche Form wandelbar ist. Neben dieser Eigenschaft prägen den Fonds weitere Eigenschaften, die fest mit der Konzeption als geschlossener Fonds verbunden sind und welche seitens der Anleger Risikobereitschaft erfordern. So zählt es zu den grundlegenden Risiken einer unternehmerischen Gesellschaft ist, dass einerseits die Chance auf Gewinne bestehen, andererseits das Kapital aber bis hin zum Totalverlust verloren werden kann. Diese Besonderheiten ihrer Kapitalanlage sollte den Anlegern bereits vor der Beteiligung am Chorus CleanTech Portfolio bewusst gewesen sein. Insbesondere dann, wenn ihnen eine Einmaleinlage oder ein Ansparplan von einem Berater empfohlen wurde.

Denn bei Beraterempfehlungen, in eine bestimmte Kapitalanlage zu investieren, müssen bestimmten Anforderungen genügen. Die Rechtsprechung fasst diese unter dem Stichwort „anleger- und objektgerechte Beratung“ zusammen. Dies bedeutete, dass in einem ersten Schritt, die Wünsche des Anlegers berücksichtigt werden müssen. Denn nicht jeder Anleger wünscht eine unternehmerische Beteiligung. In einem zweiten Schritt müssen die Berater auch umfassend über Eigenschaften und auch die Risiken der vorgeschlagenen Kapitalanlage informieren. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden – die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Wird eine Kommanditgesellschaft wie der Fonds Chorus CleanTech Portfolio empfohlen, dann zählen hierzu auch jene Risiken, die aus der gesellschaftsrechtlichen Natur herrühren. An erster Stelle sind hier Verlustrisiken zu nennen. Doch auch die Haftung auf Gesellschaftsebene und die Gestaltbarkeit der Gesellschaft durch Gesellschafterbeschlüsse zählen zu den Eigenschaften einer geschlossenen Beteiligung.

Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln.