13.06.2016 Sonstiges

CFB-Fonds Nr. 171 Containerriesen der Zukunft 3 – Schadensersatz für Anleger

Der geschlossene Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 171 Containerriesen der Zukunft 3 wurde im Jahr 2008 aufgelegt. Der Exklusivvertrieb erfolgte durch die Commerzbank. Das von den Anlegern aufgebrachte Kapital von 130 Mio. Euro sowie Kredite wurde in die beiden Containerschiffe MS CPO Ancona und MS CPO Marseille investiert. Der Stapellauf der MS CPO Marseille fand 2010 statt, im darauf folgenden Jahr wurde die MS CPO Ancona fertiggestellt. Aktuell fährt die CPO Marseille unter dem Charternamen CMA CGM Alaska.

Die Hälfte der Kredite des CFB-Fonds Nr. 171 Containerriesen der Zukunft 3 wurde in japanischen Yen aufgenommen. Da der Kurs des Yen nach der Finanzkrise unerwartet erstarkte, gerieten etliche Schiffsfonds, die auch Yen-Kredite aufgenommen hatten, in finanzielle Schwierigkeiten. Ob auch der CFB-Fonds Nr. 171 Containerriesen der Zukunft 3 von solchen Problemen betroffen sein wird, oder ob die Fremdwährungskredite sich nicht negativ auf die Finanzen des Fonds auswirken werden, wird sich noch erweisen.

Schadensersatz für Anleger

Unzufriedene Anleger des CFB-Fonds Nr. 171 Containerriesen der Zukunft 3 sollten erwägen, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. So kann im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Kapitalanlage geklärt werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihrer Beteiligung trennen können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Das Risiko, dass das in den CFB-Fonds Nr. 171 Containerriesen der Zukunft 3 investierte Geld komplett verloren gehen kann, widerspricht dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge. Wegen des ungeregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des CFB-Fonds Nr. 171 Containerriesen der Zukunft 3 sich auch nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Weiterhin wurde oft versäumt, Anleger auf Vermittlungsprovisionen (kick backs) hinzuweisen.

Anleger des CFB-Fonds Nr. 171 Containerriesen der Zukunft 3, die das Gefühl haben, dass sich bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler ereigneten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen für die Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des CFB-Fonds Nr. 171 Containerriesen der Zukunft 3 sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs ausloten zu lassen.