Der CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 nahm die Hälfte seiner Kredite in japanischen Yen auf. Da der Kurs des Yen nach der Finanzkrise 2008 in unvorhergesehene Höhen schnellte, gerieten etliche Schiffsfonds, die ebenfalls Yen-Kredite aufgenommen hatten, in finanzielle Schwierigkeiten. Ob auch der CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 von diesen Problemen betroffen sein wird, oder ob die Fremdwährungskredite sich nicht negativ auf die Finanzen des Fonds auswirken werden, wird sich zeigen.
Sollten Anleger des CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 mit ihrer Investition in den Schiffsfonds unzufrieden sein, kann durch die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geklärt werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihrer Beteiligung trennen können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.
Kündigung erst ab 2036 möglich!
Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Das Risiko, dass das in den CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 investierte Geld komplett verloren gehen kann, widerspricht dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge. Weiterhin ist eine Kündigung der Beteiligung regulär erst im Jahr 2036 möglich! Wegen des ungeregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 sich auch nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Weiterhin wurde oft versäumt, Anleger auf Vermittlungsprovisionen (kick backs) hinzuweisen.
Anleger des CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2, die das Gefühl haben, dass sich bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler ereigneten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen für die Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs ausloten zu lassen.