
CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1 – Hilfe für Anleger
Fonds wurde exklusiv von Dresdner Bank vertrieben
Zu den häufig vorkommenden Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1 um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Das Risiko, eines totalen Verlusts des investierten Gelds widerspricht beispielsweise dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge. Angesichts der langen Laufzeit und dem ungeregelten Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1 sich nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Weiterhin muss geklärt werden, ob die Berater der Dresdner Bank Provisionen (kick backs) für die Vermittlung von Beteiligungen am CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1 erhielten und ob sie die Anleger darüber aufklärten.
Anleger des CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1, bei deren Beratung diese oder ähnliche Fehler ereigneten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen für die Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1 sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs ausloten zu lassen.