13.06.2016 Sonstiges

CFB-Fonds Nr. 156 TS Britta – Fachanwalt kann Anleger des Schiffsfonds helfen

Der 2005 von der Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH initiierte Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 156 TS Britta investierte in das LNG-Tankschiff TS Britta. Die TS Britta wurde zwischen 2005 und 2007 erbaut. Der Kaufpreis des Schiffs von rund 258 Mio. US-Dollar wurde teilweise von den Anlegern aufgebracht (88,9 Mio. US-Dollar) und teilweise durch Darlehen beglichen (ca. 170 Mio. US-Dollar). Das Tankschiff trägt mittlerweile den Namen TS Al Safliya.

Anleger des CFB-Fonds Nr. 156 TS Britta, die mit ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds unzufrieden sind und sich von ihrer Kapitalanlage lösen möchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geprüft werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihren Anteilen am CFB-Fonds Nr. 156 TS Britta trennen können. Ein Ansatzpunkt hierfür ist beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung, welche nicht in allen Fällen ordnungsgemäß ablief.

Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass Schiffsfonds wie der CFB-Fonds Nr. 156 TS Britta Unternehmen mit den entsprechenden Risiken sind. Das Risiko des Totalverlusts widerspricht beispielsweise dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge. Anleger mussten auf die lange Laufzeit der Kapitalanlage, die bis ins Jahr 2022 andauert, hingewiesen werden. Wegen dieser langen Laufzeit und dem unregulierten Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des CFB-Fonds Nr. 156 TS Britta sich nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen.Weiterhin wurde oft versäumt, Anleger auf Provisionen, die bei der erfolgreichen Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds häufig von den Beratern kassiert wurden, hinzuweisen.

Anleger des Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 156 TS Britta, bei deren Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler auftraten, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Wurden Anleger falsch beraten, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des CFB-Fonds Nr. 156 TS Britta sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs ausloten zu lassen.