
CFB-Fonds Nr. 152 MS Marlene Star – Schadensersatz für Anleger
Anleger des CFB-Fonds Nr. 152 MS Marlene Star, die mit ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds nicht zufrieden sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geprüft werden, ob sich Anleger verlustfrei vom CFB-Fonds Nr. 152 MS Marlene Star lösen können. Ein Ansatzpunkt hierfür ist beispielsweise die Überprüfung des Emissionsprospekts und der Anlageberatung, welche nicht in allen Fällen einwandfrei war.
Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört, dass die Anleger nicht über den unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds wie dem CFB-Fonds Nr. 152 MS Marlene Star und die damit einhergehenden Risiken aufgeklärt wurden. So war vielen Anlegern unbekannt, dass einem Schiffsfonds wie jedem Unternehmen das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Dieses Risiko widerspricht dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge. Anleger mussten auf die lange Laufzeit der Kapitalanlage – bis ins Jahr 2022 – hingewiesen werden. Wegen dieser langen Laufzeit und des ungeregelten Zweitmarkts, auf dem „gebrauchte“ Fondsanteile gehandelt werden, können sich Anleger des CFB-Fonds Nr. 152 MS Marlene Star nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen.Weiterhin versäumten Banken und Anlageberater häufig, auf Provisionen, die bei der erfolgreichen Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds oft und üppig flossen, hinzuweisen.
Anleger der Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 152 MS Marlene Star, die das Gefühl haben, dass bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler unterliefen, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Wurden Anleger falsch beraten, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Anleger des CFB-Fonds Nr. 152 MS Marlene Star sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um sich beraten zu lassen.