
CFB-Fonds Nr. 151 MS Maria Star – Schadensersatz für Anleger
Anleger des CFB-Fonds Nr. 151 MS Maria Star, die mit ihrer Kapitalanlage nicht zufrieden sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geprüft werden, ob sich Anleger verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem CFB-Fonds Nr. 151 MS Maria Star lösen können. Ein Ansatzpunkt hierfür ist beispielsweise die Überprüfung des Emissionsprospekts und der Anlageberatung, welche häufig zu wünschen übrig ließ.
Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört, dass die Anleger nicht über den unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds wie dem CFB-Fonds Nr. 151 MS Maria Star und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt wurden. So war vielen Anlegern unbekannt, dass einem Schiffsfonds wie jedem Unternehmen das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Dieses Risiko widerspricht dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge. Anleger mussten auf die lange Laufzeit der Kapitalanlage – bis ins Jahr 2022 – hingewiesen werden. Wegen dieser langen Laufzeit und des ungeregelten Zweitmarkts, auf dem „gebrauchte“ Fondsanteile gehandelt werden, können sich Anleger des CFB-Fonds Nr. 151 MS Maria Star nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen.Weiterhin versäumten Banken und Anlageberater häufig, auf Provisionen, die bei der erfolgreichen Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds oft und üppig flossen, hinzuweisen.
Anleger der Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 151 MS Maria Star, die das Gefühl haben, dass bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler passierten, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Wurden Anleger falsch beraten, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Anleger des CFB-Fonds Nr. 151 MS Maria Star sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um sich beraten zu lassen.