13.06.2016 Sonstiges

CFB-Fonds Nr. 140 IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG - Schadensersatz

Der CFB-Fonds Nr. 140 IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG wurde von der CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH im Jahr 2001 als geschlossener Filmfonds aufgelegt. Anleger konnten ihr Geld somit an dem CFB-Fonds Nr. 140 IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG über eine Beteiligung an der Kommanditgesellschaft in Kino- und Fernsehfilme investieren. Der CFB-Fonds Nr. 140 IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG investierte sein Fondsvolumen in Filme wie z.B. „Triggermen“, „Boat Trip“, „Joe and Max“, „Bookies“ etc., Filme von denen die meisten wahrscheinlich noch nie etwas gehört haben. Es ist somit nicht verwunderlich, dass alle Filmproduktionen des CFB-Fonds Nr. 140 IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG floppten und die Anleger nun vor den Verlusten ihrer Anlage stehen.

Laut Empfehlungen der Bank-Berater, die sich auf das Prospekt stützen konnten, sollten 60 % der Einlage an dem CFB-Fonds Nr. 140 IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG durch Garantien gedeckt und somit abgesichert sein. Es drängte sich somit Anlegern des CFB-Fonds Nr. 140 IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG der Eindruck auf, er könne im schlimmsten Fall nur 40 % seiner Anlage verlieren. Dass dies aber nicht der Fall ist, hat sich schon bewahrheitet: da die Filme, in die CFB-Fonds Nr. 140 IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG investierte, nicht einmal 60 % der Produktionskosten eingespielt haben oder noch werden, mussten die Mindesterlösgarantien in Anspruch genommen werden. Allerdings ist selbst bei Garantiezahlung aller nur mit einer Ausschüttung von ca. 20 % zu rechnen, sodass dem Anleger des CFB-Fonds Nr. 140 IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG tatsächlich ein Verlustrisiko von 80 % gegenübersteht.

Aus diesem Grunde wurde Anlegern des CFB-Fonds Nr. 140 IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG schon im Jahr 2006 ein Vergleichsangebot von der Firma Avancia Vermittlungsgesellschaft mbH gemacht, wonach dem Anleger 22,7 % seiner Kommanditeinlage zufließen sollten. Den Anlegern des CFB-Fonds Nr. 140 IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG wurde größtenteils geraten, dieses Angebot anzunehmen, dabei aber ausdrücklich klarzustellen, dass hiermit nicht auf Schadensersatzansprüche gegen die Berater verzichtet werden sollte.

Anlegern des CFB-Fonds Nr. 140 IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG ist deshalb laut dem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll dringend zu raten ihre Ansprüche gegenüber der beratenden Bank, der Commerzbank AG, geltend zu machen. Hier kommen vor allem Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht, wenn Anleger nicht ausdrücklich auf das Totalverlustrisiko ihrer Einlage an dem CFB-Fonds Nr. 140 IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG hingewiesen worden sind, sondern allenfalls von einem beschränkten Verlustrisiko gesprochen wurde. Hierbei ist aber dringend auf die dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis der Falschberatung hinzuweisen.