Für die Anleger ist dies keine gute Nachricht. Sie werden zumindest teilweise wohl keine Ausschüttung erhalten. Anleger sollten nicht zusehen und überprüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, mit denen sie die Anlage in die CFB Fonds 142 (Sachsenhausen), CFB Fonds 150 (Joseph-Bech-Building Luxemburg), CFB Fonds 159 (Eschborn Plaza) ohne Schaden abstoßen können. Anleger von geschlossenen Fonds wie z.B. Immobilienfonds sind nach der Rechtsprechung des BGH über die Risiken der Anlage aufzuklären. So ist insbesondere auf das Totalverlustrisiko hinzuweisen. Als Altersvorsorge sind geschlossene Fonds nicht geeignet. Daher dürfen die Fonds zu diesem Zweck nicht empfohlen werden. Daneben ist über die Funktionsweise und die weiteren Risiken der Anteile hinzuweisen. Banken haben außerdem über Rückvergütungen (Kick-Backs) aufzuklären, wenn sie solche erhalten haben. Ist die Beratung nicht anlage- und anlegergerecht erfolgt, können Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen, mit denen sie die CFB Fonds 142 (Sachsenhausen), CFB Fonds 150 (Joseph-Bech-Building Luxemburg), CFB Fonds 159 (Eschborn Plaza) vollständig rückabwickeln können. Sie bekommen dann das eingesetzte Kapital zurück und dieses wird nachträglich mit 3-5% verzinst. Die Anteile sind dann an die Bank oder den Berater zu übertragen.