13.06.2016Sonstiges

BVT Life Bond Fund – Drohende Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz

AKTUELL Laufzeit verlängert
Die Laufzeit des Lebensversicherungsfonds BVT Life Bond Fund wurde um ein Jahr verlängert, sodass die Laufzeit jetzt am 31.12.2013 endet.

Der Lebensversicherungsfonds BVT Life Bond Fund war für die Anleger bislang nicht das große Los: Nach dem Start vor gut 10 Jahren entwickelte sich der Fonds nicht wie erhofft. Die Ausschüttungen liegen weit hinter den einstigen Prognosen zurück und die einst geplante Laufzeit des Fonds ist längst überschritten. Der BVT Life Bond Fund hat mit Problemen zu kämpfen, unter denen viele Lebensversicherungsfonds leiden, die in US-Lebensversicherungen investierten.

Die Lebenserwartung der US-amerikanischen Versicherten wurde bei nicht wenigen Lebensversicherungen zu gering eingeschätzt. Was für den Versicherten positiv ist, bereitet Lebensversicherungsfonds wie dem BVT Life Bond Fund ernsthafte Probleme. Denn die Fonds übernahmen die Versicherungen von den Versicherten unter der Annahme, dass sie nur noch eine bestimmte Anzahl von Jahren Versicherungsbeiträge entrichten müssen, bis sie die Versicherungsleistung beim Tod des Versicherten einstreichen können. Aufgrund der höheren Lebenserwartung muss der BVT Life Bond Fund  nun länger Versicherungsbeiträge entrichten und länger auf die Versicherungssumme warten.

Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern

Was können die Anleger des BVT Life Bond Fund  unternehmen, die ihr investiertes Geld keinen weiteren Risiken aussetzen möchten? Sie können beispielsweise ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen lassen. So kann geklärt werden, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung zustehen. Sollten die Banken oder Anlageberater die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten haben, liegt eine Falschberatung vor.

Eine Falschberatung liegt beispielsweise dann vor, wenn Banken und Anlageberater versäumten, die Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Die damit verbundenen Risiken – auch das Risiko des Totalverlusts des investierten Kapitals – widersprechen dem Konzept einer sicheren Geldanlage. Ein weiterer typischer Fehler ist, dass Anleger nicht über Provisionen für die Berater informiert wurden. Auch handelt es sich bei Fondsanteile nicht um jederzeit problemlos verfügbare Kapitalanlagen, da der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile nicht geregelt ist.

Vorsicht bei Beteiligungen aus dem Jahr 2002: Es droht Verjährung

Anleger des Lebensversicherungsfonds BVT Life Bond Fund, die das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden, sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Rechte und Ansprüche feststellen zu lassen. Allerdings sollten Anleger, die sich im Jahr 2002 an dem BVT Life Bond Fund beteiligten, beachten, dass Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung spätestens 10 Jahre nach dem Vertragsschluss verjähren und dann nicht mehr durchgesetzt werden. Droht bereits Verjährung, können Anwälte Maßnahmen ergreifen, um die Verjährung zu „bannen“.