14.09.2012 Sonstiges

BS Invest MS Gustav Schulte: Schiffsfonds meldete Insolvenz an

Der Schiffsfonds MS Gustav Schulte wurde im Jahr 2007 von dem Hamburger Fondsanbieter BS Invest Gesellschaft für Beteiligungsvermittlung mbH aufgelegt. Jedoch bereits kurze Zeit nach dem Start der Schiffsbeteiligung bestanden ernsthafte finanzielle Probleme, sodass bereits im Jahr 2010 eine Sanierung mit frischem Geld durchgeführt werden musste. Doch auch dieser Schritt konnte den Schiffsfonds BS Invest MS Gustav Schulte nicht mehr retten. Nun wird von der Insolvenzanmeldung des Fonds berichtet.

Was können die Anleger des Schiffsfonds jetzt unternehmen? Zunächst besteht die Möglichkeit, Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Fonds BS Invest MS Gustav Schulte geltend zu machen. Allerdings haben Anleger in Insolvenzverfahren meist nicht die besten Karten, sodass Verluste drohen können. Alternativ können Anleger des Schiffsfonds BS Invest MS Gustav Schulte überprüfen lassen, welche individuellen Ansprüche sie geltend machen können. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob die Anlageberatung falsch war und ob deshalb Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz im Raum stehen.

Beispielsweise wurde bei der Anlageberatung häufig versäumt, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die Insolvenzanmeldung der Schiffsbeteiligung zeigt, dass sich solche Risiken realisieren können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

Wurden Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds BS Invest MS Gustav Schulte falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des BS Invest MS Gustav Schulte sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.