Der Axa Immoselect wurde insgesamt von B- (mäßig) auf CC- (minder) im Vergleich zum Vorjahr heruntergestuft. Besonders bemängelt wurde von Scope die hohe Leerstandquote des Axa Immoselect: bezogen auf die Bruttosollmiete stehen derzeit ca. 10,9 % der Flächen der Objekte des Axa Immoselect leer, was – 4,8 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr ist. Weiterhin gehört der Axa Immoselect zu der Gruppe der derzeit geschlossenen Immobilienfonds mit der geringsten Rendite auf Ein-Jahres-Basis (per 31.03.2011): die Rendite des Axa Immoselect beträgt rund – 4 %.
Hinzu kommt bei dem Axa Immoselect nun ein steigender Verkaufsdruck, da der Fonds seine Liquiditätsquote bis zum November durch Immobilienverkäufe stark erhöhen muss, um effektiv wiedereröffnen zu können. Scope zufolge geraten die Immobilienfonds wie der Axa Immoselect hierbei jedoch unter Umständen in Bedrängnis: um die Rückgabeverlangen der Anleger bedienen zu können, müssen die Fonds eine Liquiditätsrate von 35 % - 40 % aufweisen. Wenn aber mehr als die Hälfte des Fondsvermögens liquidiert werden müsste, weil so viele Anleger ihr Geld zurückwollen, dann wäre der Axa Immoselect nicht mehr überlebensfähig, weil in diesem Fall das verbleibende Portfolio, so schätzt Scope, nicht zukunftsträchtig genug für bleibewillige Anleger erscheint.
Nach der Bewertung von Scope erscheint die Zukunft des Axa Immoselect in keinem günstigen Licht zu stehen: Anleger sollten deshalb nicht mehr bis zur Entscheidung der Wiedereröffnung des Axa Immoselect diesen November abwarten, sondern schon jetzt etwas zur reellen Schadensminderung tun. Vielfach können Anleger Schadensersatzansprüche gegen ihre Anlageberater geltend machen, da sie oft nicht über die Möglichkeit des Axa Immoselect aufgeklärt wurden, dass dieser für höchstens 2 Jahre geschlossen werden kann und die Anleger dann für diesen Zeitraum an den Immobilienfonds gebunden sind. Nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde auch über die Verlustrisiken des Axa Immoselect, vielmehr wurde er als sichere Anlage verkauft. Weiterhin wurden Anlegern des Axa Immoselect Kick-Backs, das sind Provisionen der Anlageberater für den Verkauf der Anlage, oftmals verschwiegen, sodass auch dies eine Aufklärungspflichtverletzung darstellt, die zum Schadensersatz führt.
Anleger sollten aber die Verjährung ihrer Ansprüche nicht außer Acht lassen, da eine solche täglich eintreten kann, mithin beträgt die Frist 3 Jahre ab dem Kauf der Anteile. Da im Einzelfall Ausnahmen hiervon bestehen können, sollten Anleger schnell handeln und ihre Ansprüche von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.