
Atlantic MS Charlotte C. Rickmers - Hilfe vom Fachanwalt
Denn die Transportschifffahrt befindet sich seit einigen Monaten in einer schwierigen Situation. Diese Krise ist durch ein Überangebot an Transportkapazitäten bedingt. In den letzten Jahren drängten viele neue (auch von Schiffsfonds finanzierte) Schiffe auf den Markt. Vor allem die Zahl der Tank- und Containerschiffe stieg rasant an. Die Nachfrage nach Schiffstransporten flaute aber durch die weltweite Wirtschaftskrise ab. Das Überangebot an Schiffskapazitäten führte dazu, dass die Charterraten sanken. Durch diese schwierigen Marktbedingungen gerieten viele Schiffsfonds in finanzielle Probleme. Experten gehen davon aus, dass diese Krise auch in den kommenden Monaten die Transportschifffahrt fest im Griff haben wird.
Die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers müssen ihre Entscheidung über Notverkauf oder Nachschießen weiteren Kapitals in Anbetracht eines schwierigen Marktes treffen. Der Verkauf der Anteile auf dem Zweitmarkt ist momentan ebenfalls mit Verlusten behaftet. Was können Anleger tun, für die all dies keine akzeptable Lösung ist? Sie können sich zum Beispiel an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um weitere Optionen abklären zu können. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob Anleger des Fonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können. Ein Ansatzpunkt, um dies zu erreichen, ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Defizite und Fehler.
Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Dass sich solche Risiken auch realisieren können, zeigt sich durch die drohende Insolvenz des Containerschiffs MS Charlotte C. Rickmers. Dennoch wurden Beteiligungen an Schiffsfonds (auch) als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers mussten auch darauf hingewiesen werden, dass sie sich wegen des ungeregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile nicht jederzeit problemlos von ihren Anteilen trennen können. Ein weiteres oft auftretendes Versäumnis ist, dass nicht auf Vermittlungsprovisionen (kick backs) hingewiesen wurde.
Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz fordern und sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers trennen. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Haben Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers das Gefühl, dass auch bei ihrer Anlageberatung solche oder ähnliche Fehler passierten, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Eine rechtliche Beratung kann Anlegern des Schiffsfonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers einen Ausweg aus ihrer schwierigen Lage aufzeigen.