Der Anleger des ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG Medienfonds hatte sich an dem Filmfonds mit einer Einlage von € 60.000.- zzgl. 5% Agio beteiligt. Einbezahlt hat er lediglich 60% der Einlage und das Agio in Höhe von € 3.000.-. Der Rest der Einlage wurde über ein Darlehen finanziert.
Dem geschädigten Anleger wurde der Apollo Medienfonds als Steuersparmodell, welches absolut sicher und zur Altersvorsorge geeignet sei, empfohlen. Über Risiken wurde nicht aufgeklärt und es wurde auch kein Prospekt übergeben. Die Risiken des Apollo Medienfonds sind erheblich. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist über folgende Tatsachen aufzuklären. Der Berater folgendes verschwiegen:
- Dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelte.
- Dass der Anlage das Risiko des Totalverlusts inne wohnte.
- Dass die Anlage nicht mit Sicherheit steuerlich geltend zu machen war.
- Dass der Unternehmensgegenstand spekulativen Charakter hatte.
- Dass nur ein Teil der Kommanditeinlage einbezahlt wurde und deshalb die Gefahr der Nachschusszahlungsverpflichtung besteht.
- Dass kein Markt für den Verkauf des Fonds besteht.
- Rückvergütungen (Kick-Backs) wurden nie erwähnt, sind jedoch geflossen.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll haftet der Berater daher auf Schadensersatz. Der Anleger des Medienfonds muss damit rechnen, einen Totalverlust seiner Einlage zu erleiden, Steuern in erheblichem Umfang inklusive Zinsen für 7 Jahre nachzahlen zu müssen und zudem den nicht einbezahlten Betrag von € 24.000.- nachschießen zu müssen. Mit seiner Klage begehrt der Anleger des Medienfonds die Rückzahlung der gezahlten € 39.000.- inklusive 5% Zinsen seit 2003. Außerdem ist er von allen Steuernachforderungen und Ansprüche Dritter freizustellen. Damit soll erreicht werden, dass der geschädigte Anleger des Apollo Medienfonds sogar noch mit einem Gewinn aus dem Filmfonds herauskommt. Die Chancen sind für den Anleger des Filmfonds als sehr gut zu bezeichnen.
Anleger der Apollo Medienfonds, auch der folgenden Filmfonds haben gute Aussichten, schadlos aus der Anlage herauszukommen:
- ApolloMedia GmbH & Co. Filmproduktion KG
- ApolloMedia GmbH & Co. 2. Filmproduktion KG
- ApolloMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG
- ApolloMedia GmbH & Co. 4. Filmproduktion KG
- ApolloMedia GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG
- ApolloProMedia GmbH & Co. 1. Filmproduktion KG
- ApolloProMedia GmbH & Co. 2. Filmproduktion KG
- ApolloProMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG
- ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG
- ApolloProMovie GmbH & Co. 2. Filmproduktion KG
- ApolloProMovie GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG
- ApolloScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG
Anlegern der Filmfonds ist zu empfehlen, sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Zu beachten ist dabei unbedingt die Verjährung, die am Ende eines Jahres droht.