13.06.2016Sonstiges

Alpha Patentfonds 2 – Was können Anleger unternehmen, wenn sie nicht länger warten wollen?

Die geschlossene Beteiligung Alpha Patentfonds 2 investiert in Ideen. Der Fonds hat sich auf die Verwertung von Patenten spezialisiert. Doch die geschlossene Beteiligung entwickelte sich in den folgenden Jahren nicht erwartungsgemäß. Zu den tiefgreifendsten Veränderungen zählte die Laufzeitverlängerung. Denn die geplante, gewinnträchtige Auflösung im Jahr 2012 wurde nicht durchgeführt. Stattdessen müssen die Anleger – nach derzeitigem Plan – bis zum Jahr 2017 warten.

Der Fonds wurde im Jahr 2007 von der Alpha Patentfonds Management GmbH aufgelegt. Die Patentverwertung erfolgt nicht durch den Fonds selbst, sondern über eine Portfoliogesellschaft (Patentportfolio 2 S. à. r. l), die ihrerseits die Patente hält und verwertet.

Die Entwicklung des Alpha Patentfonds 2 bot dessen Anlegern - neben der Laufzeitverlängerung - auch weitere überraschende Wendungen. Wenn sich Betroffen nunmehr fragen, ob es die richtige Wahl war, sich an dem geschlossenen Fonds zu beteiligen, können sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeit von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Einen Ansatzpunkt kann die Anlageberatung bieten. So können Anleger klären lassen, ob beispielsweise die Empfehlung, sich an der Alpha Patentfonds 2 GmbH & Co. KG zu beteiligten, rechtliche Ansprüche auslöste oder nicht. Denn in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurden die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung entwickelt. Zunächst muss sich die Empfehlung des Beraters an den Bedürfnissen und Anlagezielen des Anlegers ausrichten (anlagegerechte Beratung). Bei der Investition in einen Private-Equity-Fonds wie den Fonds Alpha Patentfonds 2 musste ein Anleger wegen der unternehmerischen Natur des Fonds eine nicht unerhebliche Risikobereitschaft haben und das Risikoprofil des Alpha Patentfonds 2  muss mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar sein.
 
Anlageberatung kann Ansatzpunkte bieten
 
Daneben musste die Beratung auch noch weiteren Anforderungen genügen; so mussten neben den Chancen auch die Risiken benannt werden, die der Zeichnung einer geschlossenen Beteiligung verbunden sind (objektgerechte Beratung). Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung muss der Berater einem Anleger erklären, wie die Kapitalanlage funktioniert und welche Risiken bestehen. Hierzu zählt unter anderem das bei einem Unternehmen stets bestehende (Total-)Verlustrisiko oder auch die eingeschränkte Möglichkeit, sich von Fondsanteile zu trennen – der Zweitmarkt für gebrauchte Fondsanteile ist nicht geregelt und die Preise für Beteiligungen am Alpha Patentfonds 2 bewegen sich seit der „verpassten“ Auflösung auf einem recht niedrigen Niveau (Stand Dezember 2014). Zudem verfügt der Alpha Patentfonds 2 über eine recht komplexe Struktur.

Wenn Anleger des Alpha Patentfonds 2 nicht länger warten möchten, wie sich ihre Kapitalanlage zukünftig entwickeln wird, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Es kann dann durch eine rechtliche Prüfung ausgelotet werden, ob und welche konkreten Optionen Anlegern offenstehen.