13.06.2016 Sonstiges

ALAG Automobil GmbH & Co. KG fordert Einlagen ein, nicht einfach zahlen!

Anleger der ALAG Automobil GmbH & Co. KG erhielten nun vor kurzem erneut eine Zahlungsaufforderung. Die ALAG Automobil GmbH & Co. KG fordert die geschädigten Anleger dazu auf, bereits gezahlte Ausschüttungen zurück zu zahlen bzw. die Sprintverträge weiterhin zu bedienen.

Nachdem die Anleger bereits zu Beginn des Jahres zur Zahlung aufgefordert wurden, werden sie nun weiter unter Druck gesetzt. Durch knapp bemessene Fristsetzungen soll offensichtlich erreicht werden, dass schnelle Zahlungen erfolgen, ohne sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwalts- gesellschaft empfiehlt Anlegern nicht einfach blind zu zahlen. "Es sollte zunächst Rat durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt eingeholt werden, bevor weiteres Geld verloren geht", so Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll. Den Anlegern stehen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater wegen Falschberatung zu, die der ALAG Automobil GmbH & Co. KG entgegengehalten werden können. Anleger könnten durch das Vorgehen in die Lage versetzt werden, schadlos aus der Anlage herauszukommen. Gegen die ALAG Automobil GmbH & Co. KG wurden bereits mehrere Klageverfahren eingeleitet.