13.06.2016 Sonstiges

Abgasaffäre und Schadensersatz: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Kaum zwei Wochen, nachdem der Abgasskandal ans Licht der Öffentlichkeit gelangte, werden die ersten Klagen gegen Volkswagen eingereicht. Und dies wird erst der Anfang einer Vielzahl von Klagen in aller Welt sein. Wenn Autokäufer, Aktionäre und Anleger selbst Ansprüche einfordern wollen, dann stellt sich für sie nicht nur die Frage, ob und was sie fordern können, sondern auch was sie das kostet. Können Autokäufer, Anleger und Aktionäre darauf bauen, dass ihre Rechtsschutzversicherung einspringt?

Autokäufer

Wenn betroffene Autokäufer Schadensersatz fordern wollen, einen PKW zurückgeben wollen oder gegen den Kaufvertrag vorgehen wollen, dann reicht oft der Verkehrsrechtsschutzversicherung aus. Denn dort sind meistens nicht nur die Abwehr von Bußgeldern oder Unfallfolgen umfasst, sondern auch weitere Rechte „rund um das Auto“. Eine Privatrechtsschutzversicherung deckt meistens auch solche Streitigkeiten ab.

Anleger und Aktionäre

Wenn Anleger oder Aktionäre Schadensersatz fordern möchten, dann hängt es stark von der abgeschlossenen Rechtschutzversicherung ab, ob diese die Kosten übernimmt oder nicht. Denn gerade im Bereich der Kapitalanlagen sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Einschränkungen vorgenommen worden. Angesichts der vielen unterschiedliche Verträge muss im Einzelfall geklärt werden, ob die Rechtsschutzversicherung eintreten muss oder nicht.