Autokäufer
Wenn betroffene Autokäufer Schadensersatz fordern wollen, einen PKW zurückgeben wollen oder gegen den Kaufvertrag vorgehen wollen, dann reicht oft der Verkehrsrechtsschutzversicherung aus. Denn dort sind meistens nicht nur die Abwehr von Bußgeldern oder Unfallfolgen umfasst, sondern auch weitere Rechte „rund um das Auto“. Eine Privatrechtsschutzversicherung deckt meistens auch solche Streitigkeiten ab.
Anleger und Aktionäre
Wenn Anleger oder Aktionäre Schadensersatz fordern möchten, dann hängt es stark von der abgeschlossenen Rechtschutzversicherung ab, ob diese die Kosten übernimmt oder nicht. Denn gerade im Bereich der Kapitalanlagen sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Einschränkungen vorgenommen worden. Angesichts der vielen unterschiedliche Verträge muss im Einzelfall geklärt werden, ob die Rechtsschutzversicherung eintreten muss oder nicht.