18.06.2015

MT Wappen von Leipzig meldet Insolvenz an

Gleich fünf Schiffsbeteiligungen von Hansa Hamburg Shipping mussten im Juni 2015 Insolvenz anmelden. Zu den betroffenen Fonds gehört auch die die Schifffahrtsgesellschaft Wappen von Leipzig mbH & Co. KG. Am 02.06.2015 wurde am Amtsgericht Niebüll unter dem Aktenzeichen 5 IN 46/15 das vorläufige Insolvenzverfahren.

Was kommt nun auf die Anleger zu? Derzeit (Stand Juni 2015) befindet sich die die Schiffsgesellschaft Wappen von Leipzig mbH & Co. KG noch im vorläufigen Insolvenzverfahren. Denn das Insolvenzgericht nach dem Einreichen des Antrags, ob einer der gesetzlich geregelten Insolvenzgründe vorliegt und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Wenn dies der Fall ist, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Was ist in einem Insolvenzverfahren von Anlegern zu beachten und was kann passieren?

 

Zunächst müssen sich die Anleger damit abfinden, dass sie ihre Geldansprüche nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens durchsetzen können. Hierfür müssen sie ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden, wenn sie offiziell dazu aufgefordert werden. Auf besondere Schnelligkeit kommt nicht an – wird eine Forderung nicht angemeldet, dann wird dies auch nicht berücksichtigt. Bei der Forderungsanmeldung sollten Anleger allerdings bedenken, dass es oft mehrere Möglichkeiten gibt, um eine Forderung zu begründen. Die Insolvenzordnung unterscheidet nämlich zwischen vor- und nachrangigen Forderungen.

 

Doch nicht nur die Anleger können Forderungen geltend machen - der Insolvenzverwalter hat in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, sich an die Anleger zu wenden und von diesen Geld zu fordern. Er kann beispielsweise erhaltene Ausschüttungen zurückfordern. Dies ist dann möglich, wenn die Kapitaleinlage an der Schiffsgesellschaft MT Wappen von Leipzig mbH & Co. KG wegen Entnahmen nicht vollständig „aufgefüllt“. Allerdings ist nicht jede Ausschüttung eine Entnahme, sodass entsprechenden Forderungen daher auch nicht immer gerechtfertigt sind.

 

Natürlich sind dies nur einige Facetten eines Insolvenzverfahrens und das Insolvenzverfahren kann flexibel gestaltet werden, sodass auch deshalb Unsicherheiten bei Betroffenen entstehen können. Sind Anleger des Schiffsfonds MT Wappen von Leipzig sich unsicher, wie sie sich angesichts der Insolvenzanmeldung verhalten sollen, dann sollten sie sich rechtlich beraten lassen.