Die beiden offenen Immobilienfonds DEGI Europa und DEGI International, die zusammen 47,06 % des Fondsvermögens ausmachen, wurden bereits aufgelöst und werden derzeit abgewickelt. Somit ist der HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI ein weiterer Fonds, dem die Krise der offenen Immobilienfonds, die zu vielen Schließungen und Liquidationen führte, zum Verhängnis wird. Neben offenen Immobilienfonds investierte der im Mai 2007 gestartete Mischfonds in Aktienfonds.
Fondsgesellschaft kündigte Verwaltung zum 31.05.2012
Neben der Schließung des HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI kündigte die Fondsgesellschaft die Verwaltung zum 31.05.2012. Im Anschluss daran muss die Depotbank entscheiden, wie es bei dem Mischfonds weitergehen wird. Eine Auflösung und Abwicklung des HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI ist nach Einschätzung der AmpegaGerling Investment wahrscheinlich. Der Schwesterfonds HSSB Vermögensverwaltungsfonds I AMI P wurde kürzlich ebenfalls aufgelöst.
Was können die Anleger nach der Schließung des HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI tun? Anleger des Mischfonds können durch die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klarheit über ihre Handlungsmöglichkeiten erhalten. Wurden die Anleger vor der Investition in den HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI falsch beraten, stehen beispielsweise Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum.
So mussten Anleger auf die im Jahr 2004 erstmals auftretende und seit 2008 sich verschärfende Krise der offenen Immobilienfonds, bei der es zu Schließungen und Liquidationen kam, hingewiesen werden. Auch mussten ihnen erklärt werden, dass die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann. Anleger des HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und (Schadensersatz)Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.