Es war ein schlechter Tag für Autobanken: Der Widerrufsjoker funktioniert immer noch. Das Landgericht Ravensburg entschied am 07.08.2018 in einem Urteil (Aktenzeichen: 2 O 259/17), dass ein Autokäufer nach dem Widerruf der Fahrzeugfinanzierung die gezahlten Raten mit Zinsen zurückerhält. Zudem stellte das Gericht fest, dass er keine weiteren Raten mehr an die Bank bezahlen muss. Im Gegenzug muss der Kreditnehmer das Fahrzeug zurückgeben. Mit anderen Worten: Der Kreditnehmer ist „umsonst“ mit dem Auto gefahren.
In dem Urteil ging es um folgende Ereignisse: Ein Skodafahrer kaufte im Sommer 2015 ein neues Auto. Er finanzierte sein privat genutztes Fahrzeug über einen Fahrzeugkredit bei der Skoda Bank Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, der ihm durch das verkaufende Autohaus vermittelt wurde. Zusätzlich schloss der Kreditnehmer noch eine Restschuldversicherung ab. Vor Abschluss des Vertrag erhielt der Fahrzeugverkäufer Unterlagen der finanzierenden Bank zu dem Darlehen, in welchen, in welchen u.a. eine Widerrufsbelehrung sowie weitere Informationen rund um den Vertrag enthalten waren. In der Widerrufsbelehrung wurde ausgeführt, dass der Darlehensnehmer nach einem Widerruf Wertersatz leisten müsse, wenn er das Auto nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben kann. Eine Ausnahme gelte nur für solche Verschlechterungen, die durch eine Prüfung der Fahrzeugbeschaffenheit, -eigenschaften und – funktionsweise zurückzuführen seien. In den weiteren Vertragsbedingungen wurde jedoch mitgeteilt, dass der Darlehensnehmer nach einem Widerruf auch für Wertminderungen Ersatz leisten müsse, die durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeugs entstanden seien. Als Beispiel wird der Wertverlust durch die Zulassung genannt. Der Autokäufer widerrief im Frühjahr 2017 den Vertrag und forderte alle gezahlten Raten gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Zusätzlich sollte die Bank auf Wertersatz für die Nutzung des Autos und die künftigen Raten verzichten. Die Bank wies den Widerruf zurück.
Die Belehrung in den Vertragsunterlagen stufte das Landgericht als inhaltlich falsch ein. Dass zusätzlich auch noch widersprüchliche Informationen zu den Folgen des Widerrufs an den Kreditnehmer herangetragen wurden, unterstützte nach Ansicht des Gerichts diese Einstufung. Damit bewerte das Gericht die Widerrufsinformationen als falsch, sodass der Widerruf auch über die eigentlich nur sehr kurze Widerrufsfrist hinaus möglich war. Es gab dem Widerruf des Fahrzeugkäufers daher statt.
Die Besonderheit des Urteils: Verbraucher musste nach Widerruf keinen Wertersatz leisten
Wirklich bemerkenswert ist das Urteil jedoch, weil das Gericht es ablehnt, der Bank irgendeine Form von Wertersatz zuzusprechen und sie auch zur Rückzahlung der bereits gezahlten Raten verurteilte. Die Bank forderte – für den Fall das das Gericht den Widerruf als wirksam ansehen sollte – Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs – also die Erfüllung der o.g. Vertragsbedingungen.
Das Landgericht Ravensburg wies diesen Anspruch jedoch zurück. Im Gesetz sei eindeutig geregelt, dass der Wertersatzanspruch nur – und nur dann – besteht, wenn der Unternehmer den Verbraucher richtig und zutreffend belehrt.
Das Urteil des Landgerichts mag zwar auf den ersten Blick so erscheinen, als sei es zu schön um wahr zu sein. Jedoch basiert die Entscheidung „lediglich“ auf der konsequenten Anwendung von Gesetzen. Der Gesetzgeber will, dass Verbraucher richtig und zutreffend über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Die gesetzlichen Konsequenzen für den Fall, dass die Widerrufsbelehrung falsch ist, sind daher streng.
Auf ältere Kreditverträgen und Immobiliardarlehen lässt sich der entschiedene Fall jedoch nicht ohne Weiteres übertragen. Denn die gesetzlichen Grundlagen unterscheiden sich. Zudem wurde das Darlehenswiderrufsrecht in den vergangenen Jahren wiederholt reformiert. Da solche rechtlichen „Details“ erheblichen Einfluss auf die Durchsetzungschancen haben, können spezialisierte Anwälte weiterhelfen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer führten in den letzten Jahren mit Erfolg verschiedene Prozesse wegen widerrufener Kredite. So haben wir das deutschlandweit erste Urteil gegen ein Kreditinstitut auf Rückabwicklung einer Fahrzeugfinanzierung am Landgericht Arnsberg erstritten, in dem es um die selbe Rechtslage ging. Aktuell führen wir vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten Prozesse für Verbraucher, die Auto- und Immobilienfinanzierungen widerrufen haben.