31.08.2018 Abgasskandal

VW Skandal- WGV Rechtsschutz durch Landgericht Stuttgart verurteilt

Das Landgericht Stuttgart, 22 O 73/16 (nicht rechtskräftig) hat die WGV Rechtsschutz-Schadenservice GmbH im VW Abgasskandal verurteilt, die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche eines Geschädigten gegen das Autohaus sowie Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG zu tragen.

Der Kläger erwarb im Jahre 2011 einen VW Touran, der von dem Abgasskandal betroffen ist. Er ist bei der WGV Württembergische Gemeinde- Versicherung a.G. rechtsschutzversichert. Nachdem der Kläger eine Deckungsanfrage bei seiner Rechtsschutzversicherung WGV stellte, wurden zunächst zahlreiche und umfangreiche Rückfragen gestellt. Schlussendlich lehnte die WGV den Rechtsschutzfall mit einer fadenscheinigen Begründung ab. Insbesondere habe die beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg und sei mutwillig. In dem Gerichtsverfahren machte die WGV weitere Gründe geltend, um dem Rechtsschutzfall entgehen zu können. Sie ließ dabei keinen Versuch aus, mit allen Mitteln einer Zahlungspflicht zu entgehen.

Dem erteilte nunmehr das Landgericht Stuttgart mit seinem Urteil vom Einen 08.12.2016, 22  O 73/16 eine klare Absage. In seinem Urteil nimmt das Landgericht Stuttgart Bezug auf verschiedene Entscheidungen, die bereits gegenüber verschiedenen VW-Händlern ergangen sind und teilt dazu mit, dass selbstverständlich Erfolgsaussichten bestehen, weil es bereits positive Entscheidungen gibt. Für das Landgericht Stuttgart bestehen daher keinerlei Zweifel daran, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und eine Deckungszusage zu erteilen ist. Das Landgericht Stuttgart hat auch keine Zweifel daran, dass eine Klage nicht mutwillig ist.

Es ist festzustellen, dass die WGV ein alter Bekannter ist, wenn es um die Regulierung von Schadensfällen  im Rechtsschutzversicherungsbereich geht. Hier zeigt sich die WGV oft besonders einfallsreich und meint, den Zahlungspflichten entgehen zu können. So auch in dem hier vorliegenden Fall im VW Abgasskandal. Obwohl es bereits zahlreiche Urteile gegen Händler im VW Abgasskandal gibt, meint die WGV tatsächlich, es würden keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen. Es handelt sich ganz offensichtlich um vorgeschobene Gründe, um keine Leistungen an den Versicherten erbringen zu müssen. Anders ist dieses Verhalten nicht zu erklären.

Im VW Skandal lehnt die WGV in zahlreichen Fällen die Deckung (nicht in allen Fällen) mit dieser Begründung ab. Bei der WGV handelt es sich somit um denjenigen Versicherer, der im VW Abgasskandal die Fälle überwiegend nicht bezahlen möchte. Mit ihrer Behauptung, es würden keine hinreichende Erfolgsaussichten bestehen für ein Vorgehen gegen die Händler, steht die WGV damit nahezu alleine da. Für die Kunden der WGV heißt es deshalb in vielen Fällen: außer Spesen nichts gewesen.

Es sei hier nur auf die Blogeinträge in dem RSV-Blog hingewiesen, mit denen sich jeder ein eigenes Bild über das Verhalten der WGV machen kann:

http://www.rsv-blog.de/category/wgv-vers

Zwischenzeitlich hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mehr als 50 Klagen gegen die WGV auf Deckung im VW Abgasskandal eingereicht. Das Verhalten der WGV zu Lasten Ihrer Versicherungsnehmer, die ihre Beiträge ordnungsgemäß bezahlt haben, ist nicht hinnehmbar.