17.12.2018 Abgasskandal

VW-Skandal – Wann verjähren die Ansprüche wirklich?

In zahlreichen Berichten ist zu lesen, dass die Ansprüche der Geschädigten des VW Abgasskandals Ende 2018 verjähren. Viele Betroffene fragen sich daher, ob sie nach dem 31.12.2018 überhaupt noch rechtliche Möglichkeiten haben, gegen Volkswagen vorzugehen. In vielen Konstellationen kann diese Frage mit „Ja“ beantwortet werden. Vereinfacht gesagt beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn der Geschädigte Kenntnis davon erlangt hat, dass sein Fahrzeug von der Manipulation betroffen ist. Dabei wird man beispielsweise auf den Zeitpunkt abstellen können, an dem der Geschädigte ein Rückrufschreiben erhalten hat. Der Großteil dieser Schreiben wurde beginnend Februar 2016 versandt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle VW-Kunden, die erst 2016 von der Abgasmanipulation Ihres Fahrzeugs erfahren haben zumindest noch bis zum 31.12.2019 Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen gelten machen können.

Verbrauchern steht noch eine weitere Möglichkeit offen, Ihre Ansprüche zu sichern. Am 01.11.2018 wurde beim Oberlandesgericht Braunschweig von dem Verbraucherzentrale Bundesverband eine Musterfeststellungsklage eingereicht, in deren Rahmen geklärt werden soll, ob Verbrauchern ein Anspruch gegen Volkswagen zusteht. Hier können sich betroffene Verbraucher zur Eintragung ins Klageregister anmelden. Diese Anmeldung ist grundsätzlich bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung im Musterfeststellungsverfahren möglich. Eine Terminierung erfolgte noch nicht. Durch die Eintragung ins Klageregister wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt. Dies gilt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Erhebung der Musterfeststellungsklage im Jahre 2018. Verbraucher haben demnach - so lange das Klageregister geöffnet ist - die Möglichkeit, Ihre Ansprüche durch eine Anmeldung zu sichern. Informationen über die MFK erhalten Sie direkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband unter https://www.musterfeststellungsklagen.de sowie auf unserer Homepage https://www.vw-schaden.de/faq.

Im Ergebnis besteht daher in den meisten Fällen nach wie vor die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen VW gelten zu machen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Mit über 9.000 Gerichtsverfahren und unzähligen positiven Entscheidungen verfügt die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft über die notwendige Erfahrung und Expertise, um auch Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Bleiben Sie nicht untätig! Die Chancen, Schadensersatz zu erhalten, stehen gut!