31.08.2018 Abgasskandal

VW Skandal - Volkswagen AG erstmals zum Schadensersatz verurteilt; sittenwidrige Schädigung, Betrug

Erstmals ist ein Urteil gegen die Volkswagen AG als Hersteller des manipulierten Motors ergangen: Das Landgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt. Danach muss die Volkswagen AG einen manipulierten Skoda Yeti zurück nehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger hatte im Jahre 2013 von einem Autohaus in Gifhorn einen Skoda Yeti erworben. Das Fahrzeug war mit dem Motor EA 189 ausgestattet.

Das Landgericht Hildesheim sah es als erwiesen an, dass die Volkswagen AG durch die Manipulation in unzulässiger Weise die einschlägigen Vorschriften umgangen hat. Durch diese Manipulation habe die Volkswagen AG gegen die guten Sitten verstoßen und dabei dem Kläger einen Schaden zugefügt. Darüber hinaus sei der Tatbestand des Betruges verwirklicht. Der Anspruch wird auf § 826 BGB (Sittenwidrige vorsätzliche Schädgung)  gestützt. Das Landgericht geht davon aus, dass die Volkswagen AG vorsätzlich gehandelt hat. Insbesondere habe die Volkswagen AG in dem Verfahren nicht hinreichend aufgeklärt, wie es zur Entwicklung und zum Einbau der Software gekommen sei. Das Landgericht ist der Ansicht, dass kaum anzunehmen sei, dass die Volkswagen AG die Entscheidung für die Manipulation von einem am unteren Ende der Betriebshierarchie angesiedelten Entwickler in eigener Verantwortung habe treffen lassen. Das Delikt sei auch kein Kavaliersdelikt, vielmehr handele es sich um eine Verbrauchertäuschung, die ebenso verwerflich einzustufen sei wie in der Vergangenheit etwa die Beimischung von Glykol im Wein oder von Pferdefleisch in Lasagne.

Das Landgericht Hildesheim hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) zu erstatten und nicht nur den etwaigen Minderwert. Die technischen Folgen der Softwaremanipulation seien nicht abzuschätzen. Das Risiko eines erhöhten Wartungsaufwandes oder von vorzeitigen Motorschäden sei nicht auszuschließen. Gegenteilige Erklärungen habe die Volkswagen AG nicht abgegeben. Deshalb müsse die Volkswagen AG das Fahrzeug zurücknehmen.

Es handelt sich um einen weiteren Meilenstein in der Rechtsprechung bzgl. des VW Abgasskandals. Nachdem zwischenzeitlich zahlreiche Händler zur Neulieferung und zur Rückabwicklung verurteilt wurden, folgen nunmehr auch die ersten Urteile gegen die Volkswagen AG direkt. Die Besonderheit dieses Urteils liegt darin, dass hier die Volkswagen AG nicht Verkäuferin war, sondern lediglich Herstellerin des Motors. In einem Urteil vom 29.12.2016 hat das Landgericht Braunschweig, Az. 6 O 58/16 die Volkswagen AG bereits verurteilt, ein Fahrzeug zurückzunehmen. In dem dortigen Fall war jedoch die Volkswagen AG auch die Verkäuferin des Fahrzeuges.

Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehr als 30.000 Geschädigte im VW Skandal vertritt und berät und bereits mehr als 1.000 Klagen bundesweit erhoben hat, teilt mit: „Die Urteile gegen Händler und gegen die Volkswagen AG häufen sich. Die Rechtsprechung wird immer verbraucherfreundlicher. Wir werden daher in der nächsten Zeit zahlreiche weitere Klagen gegen die Volkswagen AG und gegen verschiedene Händler bundesweit erheben. Die von uns seit Beginn des VW-Skandals vertretene Auffassung wird zunehmend durch Gerichte bestätigt. Insbesondere ist unsere Auffassung nunmehr durch das Landgericht Hildesheim erstmals durch ein Gericht bestätigt worden."