18.01.2019 Abgasskandal

VW Skandal - Urteilsflut gegen VW auf Schadensersatz vor dem Landgericht Krefeld

Im VW Abgasskandal ist es vor dem Landgericht Krefeld zu einer weiteren Urteilsflut gekommen. In insgesamt 6 Fällen wurden teilweise Händler und auch die Volkswagen AG aufgrund der Manipulationen an verschiedenen Fahrzeugen verurteilt. Die Verfahren wurden allesamt von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführt.

Nachdem die Kläger feststellten, dass in Ihrem Fahrzeug eine Manipulationssoftware verbaut ist, wandten sie sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die für die Kläger außergerichtlich zunächst die Ansprüche bei der Volkswagen AG und bei dem Händler geltend machten. Nachdem dies erfolglos blieb, reichte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zahlreiche Klagen ein. Die Kanzlei führt bundesweit mehr als 4700 Gerichtsverfahren.

Das Landgericht Krefeld hat zwischenzeitlich zahlreiche Urteile zu Gunsten der Geschädigten erlassen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Krefeld 2 O 55/17 wurde ein Händler verurteilt, einen VW Passat gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurück zu nehmen. Daneben wurde gegenüber der Volkswagen AG festgestellt, dass diese aufgrund der Manipulation des Fahrzeugs verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten. Außerdem wurde die Volkswagen AG verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers zu übernehmen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Krefeld 7 O 192/16 wurde ein Händler verurteilt, einen VW Passat gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurück zu nehmen. Daneben wurde gegenüber der Volkswagen AG festgestellt, dass diese aufgrund der Manipulation des Fahrzeugs verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten. Außerdem wurde die Volkswagen AG verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers zu übernehmen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Krefeld 2 O 19/17 wurde ein Händler verurteilt, einen VW Golf Variant gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurück zu nehmen. Daneben wurde gegenüber der Volkswagen AG festgestellt, dass diese aufgrund der Manipulation des Fahrzeugs verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten. Außerdem wurde die Volkswagen AG verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers zu übernehmen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Krefeld 2 O 90/17 wurde ein Händler verurteilt, einen Audi A4 gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurück zu nehmen. Daneben wurde gegenüber der Volkswagen AG festgestellt, dass diese aufgrund der Manipulation des Fahrzeugs verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten. Außerdem wurde die Volkswagen AG verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers zu übernehmen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Krefeld 7 O 160/16 wurde die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den Kläger 4210,10 € zu bezahlen nebst Zinsen. Weiterhin wurde die Volkswagen AG verurteilt, darüber hinausgehenden Schadensersatz zu bezahlen für die Manipulation. Der Kläger erwarb einen Audi Q5 und begehrte die Zahlung eines Minderwerts. Die Kammer schätzte den Minderwert mit 10 %. Daneben wurde die Volkswagen AG verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Krefeld 7 O 122/16 wurde die Volkswagen AG dazu verurteilt, Schadensersatz zu bezahlen für Schäden, die aus der Manipulation eines VW Caddy entstanden sind. Außerdem wurde die Volkswagen AG verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.

Die Urteile gegen die Händler beruhen darauf, dass die Fahrzeuge mangelhaft sind und eine Frist zur Nachbesserung nicht gesetzt werden muss. Die Fristsetzung ist entbehrlich, weil diese Nachbesserung durch Aufspielen eines Software-Updates unzumutbar ist. Die Volkswagen AG wurde aufgrund eines Betruges verurteilt. Von den so produzierten Motoren hatte der Vorstand der Volkswagen AG zur Überzeugung des Gerichts Kenntnis. Daneben ergibt sich der Anspruch aus einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung.

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