03.09.2018 Abgasskandal

VW Skandal Urteil - Landgericht Kempten erkennt Minderung eines Tiguan an und verurteilt VW Händler

Im VW Skandal erkennt erstmals bundesweit -soweit ersichtlich- ein Landgericht die Minderung eines manipulierten VW Tiguan an und spricht davon, dass das Fahrzeug einen Minderwert von 10% hat aufgrund eines Makels, selbst wenn es nachgebessert wird. Der Mangel bleibt nach Ansicht des Landgerichts bestehen, auch wenn das Software Update aufgespielt wird. Das Landgericht Kempten (Allgäu) hat mit Urteil vom 29.03.2017, 13 O 808/16 von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Klage gegen einen VW Händler stattgegeben.

Der Kläger erwarb im Jahre 2011 einen VW Tiguan zu einem Kaufpreis von € 36.870,61. Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Fahrzeug von den Manipulationen betroffen ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und verlangte zunächst die Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs, schlussendlich jedoch einen Minderungsbetrag.

Das Landgericht Kempten verurteilte den VW-Händler, einen Minderungsbetrag von 10 %, also € 3.687,06 zu bezahlen. Zunächst liegt nach Ansicht des Landgerichts Kempten ein Mangel an dem Fahrzeug vor. Nach Ansicht des Landgerichts Kempten wird der Mangel nicht beseitigt durch das Aufspielen des Software Updates. Dem Fahrzeug verbleibe ein Makel durch den Skandal. Das Landgericht Kempten geht davon aus, dass das Fahrzeug, selbst wenn es nachgebessert wird, einem Minderwert von 10 % des Kaufpreises unterliegt, weil es mit einem Makel behaftet ist. Das Landgericht führt dazu aus:

"Die Nachbesserung muss ohne jede Einschränkung zu einem vertragsgemäßen Zustand der Sache führen. Es reicht also nicht aus, wenn die Kaufsache deutliche Spuren der Reparatur- oder Austauschmaßnahmen des Verkäufers aufweist oder wegen verbliebener und nicht behebbarer
Umstände auch in Zukunft Nachbesserungsmaßnahmen nötig sind (MüKoBGB/Westermann BGB § 439 Rn. 9-11, beck-online). Das Aufspielen des Software-Updates ist nicht geeignet, den Mangel vollständig zu beseitigen.

(...)

Das Gericht kann diese Schätzung auch ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens selbst vornehmen, weil es über eine ausreichende eigene Sachkunde verfügt. Es ist aufgrund seines Aufgabenzuschnittes es langjährig und mit einer Vielzahl von Streitigkeiten auf dem Gebiet
des Kaufs oder Verkaufs von Kraftfahrzeugen bzw. mit Schäden an Fahrzeugen befasst. Die Reichweite des "Abgasskandals" und die hieraus resultierende allgemeine negative Stimmung, bezogen auf die unter Verwendung einer manipulativen Software produzierten Fahrzeuge ist hinlänglich allgemein bekannt. Das Gericht ist überzeugt, dass sich dies bei Verkaufsverhandlungen spürbar negativ auf den erzielbaren Preis auswirken wird. Das Gericht erachtet hier den verbleibenden Minderwert, der dem Fahrzeug als Makel verbleibt, bei einem Satz von 10 % des Kaufpreises. Maßgeblich war insoweit ein Vergleich mit anderen Mängeln, bei Neufahrzeugen, bei denen Mängel allgemein als gravierend anzusehen sind. Unter Berücksichtigung dessen setzt das Gericht den Minderungsbetrag auf 3.687,06 € fest." 

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit mehr als 2.000 Gerichtsverfahren für VW Geschädigte führt und mehr als 35.000 Geschädigte vertritt und berät, teilt mit: „Es ist ein weiterer Meilenstein in der Rechtsprechung zum VW Skandal. Soweit mir bekannt ist, hat erstmals ein Landgericht einen Minderungsbetrag von 10 % zugesprochen und mitgeteilt, dass aufgrund des Skandals das Fahrzeug einem Minderwert unterliegt. Die Folge ist, dass in vielen Fällen den Geschädigten Ansprüche zustehen."

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