31.08.2018Abgasskandal

VW Skandal Urteil - Händler muss Fahrzeug zurücknehmen, Landgericht München urteilt zugunsten eines Geschädigten

Seitdem im Jahr 2015 die ersten Klagen wegen des VW-Abgasskandals bei den Gerichten eingereicht wurden, warteten viele Betroffene auf das erste positive Urteil. Dieses Warten hat nun endlich ein Ende. Das Landgericht München I hat unter dem Aktenzeichen 23 O 23033/15 einen Händler verurteilt, einen Seat Ibiza mit einem manipulierten 1,6 l-Motor zurückzunehmen. 

Das Landgericht hat die Entscheidung u.a. auch damit begründet, dass die Nacherfüllung seit mehr als einem halben Jahr auf sich warten lasse. Der Händler habe genug Zeit gehabt, um den Abgasmakel zu beheben. Das nun endlich ergangene Urteil zeigt, dass die Geschädigten nicht einfach auf die Nachbesserung durch VW vertrauen müssen

Das Urteil ist in vielerlei Hinsicht ein wichtiger Durchbruch: die Kunden bekommen Recht und müssen sich nicht über Monate hinhalten lassen. Das nun ergangene Münchener Urteil zeigt, dass die betroffenen Autofahrer ihre Rechte vor Gericht durchsetzen können. Das für den Kunden erfolgreich beendete Verfahren in München ist ein wichtiger Fingerzeig. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hatte nach dem Bekanntwerden des VW Skandals die deutschlandweit erste Klage vor dem Landgericht Freiburg eingereicht. Diese Klage ist derzeit noch nicht entschieden. In den vergangenen Wochen und Monaten sind zahlreiche weitere Klagen für betroffene Autobesitzer hinzugekommen. Bei einem Teil der Klagen wird ebenfalls die Rücknahme der manipulierten Fahrzeuge eingefordert. 

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt bundesweit mehrere tausend Geschädigte im VW Skandal und hat bereits zahlreiche Klagen für Geschädigte eingereicht. Jetzt wird eine weitere Klageflut auf VW zukommen.

In den Verfahren der von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertretenen Mandanten wird auch gegen VW selbst geklagt. Immerhin hat VW Millionen Autokäufer bewusst getäuscht. Die ersten Entscheidungen über die direkt gegen VW gerichteten Klagen von Autokäufern werden ebenfalls ein wichtiger Meilenstein im gesamten Abgasskandal sein. 

Es bestehen sehr gute Aussichten, Schadensersatz geltend zu machen oder den Rücktritt vom Kaufvertrag zu verlangen. Weiteres Abwarten bringt für die Geschädigten viele Nachteile mit sich. Es besteht insbesondere die Möglichkeit, dass alle Rechte verloren gehen, wenn die Verjährung eintritt oder die Nachbesserung vorbehaltlos durchgeführt wird.