31.08.2018Abgasskandal

VW Skandal Rückruf - BGH: wenn Benzinverbrauch steigt besteht Rücktrittsrecht

Die Rückrufaktion ist wohl nicht der große Durchbruch für die vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer. Denn die „Reparatur“ der EA 189-Diesel wird allem Anschein nach unerfreuliche Folgen für die PKW-Besitzer haben. Denn in der Presse wird berichtet, dass ein ordnungsgemäßer Stickstoffausstoß durch mehr Dieselverbrauch oder weniger Leistung begleitet werde.

„Alle Abgasnachbehandlungsmaßnahmen haben Auswirkungen auf die Motorleistung und damit die Fahrbarkeit des Autos“, sagt Wolfgang Eifler, Inhaber des Lehrstuhls für Verbrennungsmotoren in der Fakultät für Maschinenbau der Ruhr-Universität Bochum (RUB) in der Wirtschaftswoche online. Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. teilte in einem Interview im Deutschlandfunk mit, dass die Nachbesserung dazu führen kann, dass VW die Fahrzeuge mit einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit und der Beschleunigung ausstatten muss. Laut eines Berichts in der Hannover Zeitung haben erste Tests in den USA die Befürchtung namhafter Autoexperten wie Prof. Dr. Ing. Eifler bestätigt: Die Korrektur der Abgaswerte wirke sich negativ auf die Leistung und auch den Verbrauch des Motors aus. Nachdem der Stickoxidausstoß eines VW Jetta den gewünschten Wert erreicht hatte, schluckte der Wagen 5,1 Liter Diesel statt wie vorher 4,7  Liter je 100 Kilometer. Außerdem hatte die Beschleunigung gelitten. Die Hannover Zeitung beruft sich auf das Verbrauchermagazin "Consumer Magazin". Der Verbrauch sei also um 10% gestiegen.

Diese ersten Ergebnisse lassen die betroffenen VW-, Audi-, Skoda- oder Seatbesitzer nichts Gutes ahnen.  Der Bundesgerichtshof hat jedoch bereits im Jahr 2007 entschieden, dass ein Autokäufer vom Vertrag zurücktreten und den PKW zurückgeben kann, wenn das Auto 10% mehr verbraucht als angegeben (Urteil vom 08.05.2007, Aktenzeichen: III ZR 19/05). Um solchen drohenden Schäden vorzubeugen, klagt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bereits. Der Golffahrer fordert von der Volkswagen AG, dass der Autobauer für solche und ähnliche Schäden einstehen muss. Daneben bestehen Schadensersatzansprüche und das Recht auf Nacherfüllung (Lieferung eines Neufahrzeuges ohne Mangel). Autobesitzern von VW wird geraten, sich dringend rechtlich beraten zu lassen, da diese Ansprüche zeitlich begrenzt sind. Es ist daher besondere Eile geboten.