
VW Skandal: Paukenschlag in Niedersachsen: Landgericht Oldenburg wirft VW versuchten Prozessbetrug vor
Im VW Abgasskandal wirft das Landgericht Oldenburg in einem von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren den Verantwortlichen der Volkswagen AG einen versuchten Prozessbetrug vor. In dem Verfahren hat der Kläger vorgetragen, dass die Mitarbeiter der Volkswagen AG die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen erkannt und dennoch mit Täuschungsabsicht die Typengenehmigung beantragt haben. VW hat diese Behauptung des Klägers bestritten.
Das Landgericht Oldenburg sieht in diesem Bestreiten eine Verletzung der Wahrheitspflicht nach der Zivilprozessordnung und nimmt dabei Bezug auf die Äußerung des Vorstandsvorsitzenden Diess in der Fernsehsendung Lanz. Herr Diess hatte dort geäußert: „Das was wir gemacht haben war Betrug, ja.“ Das Landgericht Oldenburg begründet seinen Verdacht damit, dass Herr Diess öffentlich den Betrug zugegeben hat. In dem Verfahren versuchte sich VW damit herauszureden, dass er diese Tatsache nicht rechtstechnisch gemeint habe. Das Landgericht Oldenburg findet dazu klare Worte. Es glaubt der Volkswagen AG nicht. Das Gericht geht vielmehr davon aus, dass Herr Diess zuverlässige und bisher nicht offengelegte Informationen habe, da er anderenfalls die Äußerung bei vernünftiger Betrachtung nicht getätigt hätte. Dazu passt auch die Bemerkung des Aufsichtsratsvorsitzenden Pötsch, dass der Abschlussbericht über die internen Ermittlungen nicht veröffentlicht werde, weil dies zu riskant sei für die Volkswagen AG. Das Gericht geht also davon aus, dass in den Prozess nicht wahrheitsgemäß detaillierte Angaben zu den Manipulationen gemacht werden. Solche Handlungen in einem Gerichtsverfahren stellen einen Prozessbetrug dar. Eine Partei muss wahrheitsgemäße Angaben machen. Den Verantwortlichen der Volkswagen AG droht damit ein Strafverfahren wegen versuchten Prozessbetruges.
Für die Geschädigten hat dies eine herausragende Bedeutung. VW wird sich in den Verfahren künftig genau überlegen müssen, was vorgetragen wird oder nicht. Die bisherige Taktik, die Tatsachen nicht offenzulegen und auf laufende Ermittlungen zu verweisen, geht nicht auf. Andernfalls drohen den Verantwortlichen massenweise Strafanzeigen und Strafverfahren. Sollte herauskommen, welche Mitarbeiter genau die Manipulationen veranlasst haben, droht der Volkswagen AG weiteres Ungemach. Eine Kenntnis des Vorstandes ist nicht notwendig für Schadensersatzansprüche. Dies sind sehr gute Vorzeichen für die Musterfeststellungsklage in Braunschweig, bei der der Termin am 30.09.2019 stattfindet.