
VW Skandal - Landgericht Würzburg verurteilt Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs
In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren hat das Landgericht Würzburg, 73 O 1457/ 16 am 26.04.2017 einen Händler verurteilt, einen Audi Q5 2,0 TDI gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückzunehmen.
Das Landgericht Würzburg begründet den Anspruch damit, dass das Fahrzeug mangelhaft sei. Zur üblichen Beschaffenheit eines Kfz gehöre es, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Dies sei bei dem manipulierten Fahrzeuge nicht der Fall. Außerdem würde ein Rechtsmangel vorliegen, da das Fahrzeug einem Softwareupdate unterzogen werden müsse, um entsprechenden Auflagen des KBA zu genügen. Außerdem sei eine Fristsetzung entbehrlich, weil eine Nacherfüllung dem Geschädigten nicht zumutbar sei. Da der Händler auf die Volkswagen AG angewiesen ist bezüglich des Updates, muss der Geschädigte eine Nachbesserung nicht hinnehmen. Dabei wird Bezug genommen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2008. Außerdem würden Folgemängel drohen, die nicht hingenommen werden müssen. Das Risiko, ob und inwieweit die Nachbesserung erfolgreich sein wird oder andere schädliche Nebenwirkungen hat, ist nicht von dem Geschädigten, sondern von dem Händler zu tragen. Außerdem sei die Nacherfüllung zeitlich unzumutbar, da sie zu lange dauert. Schlussendlich war die Pflichtverletzung auch nicht unerheblich. Gegen die Unerheblichkeit spreche bereits, dass das Kraftfahrbundesamt die Beseitigung des Mangels angeordnet hat und andernfalls die Betriebserlaubnis in Gefahr ist. Somit war der Rücktritt begründet und der Kläger konnte seinen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückverlangen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der das Verfahren federführend führt und mehr als 30.000 Geschädigte bundesweit vertritt, teilt mit:
„Es handelt sich um ein weiteres Urteil, welches sich in eine Urteilsflut in den letzten Wochen einreiht. Geschädigte erhalten von zahlreichen Gerichten bundesweit ihr Recht zu gesprochen.“