05.09.2018Abgasskandal

VW-Skandal- Landgericht Ulm verurteilt Händler zur Rücknahme eines VW Beetle und VW zu Schadensersatz

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Ulm, 3 O 153/17 hat das Landgericht mit Urteil vom 02.03.2018 einen Händler zur Rücknahme eines manipulierten Fahrzeugs verurteilt. Außerdem wurde VW zum Schadensersatz verurteilt.

Das Landgericht sieht in der Manipulation einen Mangel, der zum Rücktritt berechtigt. Die Nachbesserung ist unzumutbar und damit war keine Frist zu setzen. Außerdem ist der Mangel erheblich. Dem Kläger steht damit ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu.

Die Volkswagen AG hat den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Sie ist ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, weil sie keine Tatsachen offengelegt hat, wer für die Manipulation verantwortlich ist. Deshalb schuldet die Volkswagen AG dem Kläger Schadensersatz. Nach dem Urteil  kann dieser alle Schäden geltend machen, die ihm entstanden sind. Er kann insbesondere die Rücknahme des Fahrzeugs verlangen. Auch alle weiteren Schäden sind nach dem Urteil zu ersetzen.

Es handelt sich damit um ein weiteres Urteil, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat. Die Kanzlei hat zwischenzeitlich mehrere hundert Urteile gegen Händler und VW erstritten. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.

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