05.09.2018Abgasskandal

VW-Skandal- Landgericht Schweinfurt verurteilt VW zu Schadensersatz aufgrund EU-Recht

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren hat das Landgericht Schweinfurt mit Urteil vom 10.04.2018, 24 O 519/17 die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt.

Der Kläger erwarb einen VW Passat. Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Fahrzeug manipuliert ist, entschloss sich der Kläger gegen VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu klagen. Dieser Klage gab das Landgericht nunmehr statt. Die Volkswagen AG hat den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Sie ist ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, weil sie keine Tatsachen offengelegt hat, wer für die Manipulation verantwortlich ist.

Außerdem haftet VW aufgrund der Fehlerhaftigkeit der EG Übereinstimmungsbescheinigung. Nach § 27 EG-FGV dürfen neue Fahrzeuge im Inland nur veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Dies war bei den Fahrzeugen, die VW-manipulierte, nicht der Fall. Da die Vorschrift eine Schutzvorschrift ist, haftet VW aus § 823 Abs. 2 BGB.

Deshalb schuldet die Volkswagen AG dem Kläger Schadensersatz. Nach dem Urteil  kann dieser alle Schäden geltend machen, die ihm entstanden sind. Er kann insbesondere die Rücknahme des Fahrzeugs verlangen. Auch alle weiteren Schäden sind nach dem Urteil zu ersetzen.

Es handelt sich damit um ein weiteres Urteil, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat. Die Kanzlei hat zwischenzeitlich mehrere hundert Urteile gegen Händler und VW erstritten. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.

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