05.09.2018 Abgasskandal

VW-Skandal- Landgericht Regensburg verurteilt VW zu Schadensersatz, obwohl das Fahrzeug bereits verkauft war

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren hat das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 27.04.2018, 66 O 1476/17 die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt.

Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Fahrzeug manipuliert ist, entschloss sich der Kläger gegen VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu klagen. Dieser Klage gab das Landgericht nunmehr statt. Die Volkswagen AG hat den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Sie ist ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, weil sie keine Tatsachen offengelegt hat, wer für die Manipulation verantwortlich ist.

Deshalb schuldet die Volkswagen AG dem Kläger Schadensersatz. Der Kläger erhält den Rückabwicklungswert ersetzt. Er muss sich also auf den Kaufpreis die Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Da das Fahrzeug nicht mehr zurückgeben kann, muss er sich außerdem den Kaufpreis für den er das Fahrzeug verkauft hat, anrechnen lassen.

Es handelt sich damit um ein weiteres Urteil, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat. Die Kanzlei hat zwischenzeitlich mehrere hundert Urteile gegen Händler und VW erstritten. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.

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