05.09.2018 Abgasskandal

VW-Skandal - Landgericht Regensburg verurteilt in 3 Urteilen zu Minderungsbeträgen zwischen 7% und 10% und zu Schadensersatz

In drei von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Regensburg, 61 O 628/17, 72 O 658/17, 66 O 577/17 hat das Landgericht Teilweise einen Händler zur Zahlung eines Minderungbetrages i.H.v. 7 % des Kaufpreises verurteilt. Auch VW wurde zu Schadensersatz verurteilt i.H.v. 10 % des Kaufpreises.

Das Landgericht erkannte, dass der von dem Kläger gekaufte manipulierte Pkw mangelhaft ist. Eine Fristsetzung zur Nachbesserung musste aufgrund Unzumutbarkeit nichtig gesetzt werden. Deshalb konnte der Kläger nach Kaufrecht eine Minderung verlangen. Diese schätze das Gericht mit 7 %.

Auch VW muss teilweise eine Minderung und Schadensersatz bezahlen. Die Volkswagen AG hat den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Sie ist ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, weil sie keine Tatsachen offengelegt hat, wer für die Manipulation verantwortlich ist. Deshalb schuldet die Volkswagen AG teilweise Schadensersatz.

Es handelt sich damit um weitere Urteile, welche die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat. Die Kanzlei hat zwischenzeitlich mehrere hundert Urteile gegen Händler und VW erstritten. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.

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