18.01.2019 Abgasskandal

VW Skandal - Landgericht Osnabrück verurteilt VW zu Schadensersatz

Im VW Abgasskandal hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 13.09.2017 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines VW-Tiguan gegen Zahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Daneben wurde die Volkswagen AG verurteilt, Zinsen i.H.v. 4 % zu bezahlen. Außerdem wurde die Volkswagen AG verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.

Im Jahre 2013 erwarb der Kläger von einem Händler einen VW Tiguan. Nachdem er feststellte, dass ein Fahrzeug vom VW Abgasskandal betroffen ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die gegenüber der Volkswagen AG Ansprüche geltend machte. Nachdem diese außergerichtlich abgelehnt wurden, erhob der Kläger vor dem Landgericht Osnabrück Klage. Das Landgericht gab der Klage nunmehr teilweise statt.

Gegenüber der Volkswagen AG wurde die Verurteilung damit begründet, dass zumindest Verrichtungsgehilfen der Volkswagen AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begangen haben. Nach Ansicht des Landgerichts Osnabrück spielt es dafür keine Rolle, ob der Vorstand Kenntnis gehabt habe. Zumindest hätten Mitarbeiter gehandelt, was die Volkswagen AG auch zugibt. Diese Mitarbeiter haben den Kläger sittenwidrig geschädigt, so dass die Volkswagen AG für das Verhalten der Mitarbeiter schadensersatzrechtlich einstehen muss. Die Volkswagen AG hat sich nicht entlastet.

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