In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Meiningen, 2 O 526/17 hat das Landgericht mit Urteil vom 11.04.2018 einen Händler zur Zahlung eines Minderungbetrages i.H.v. 10 % des Kaufpreises verurteilt. Auch VW wurde zu Schadensersatz verurteilt, ebenfalls i.H.v. 10 % des Kaufpreises.
Das Landgericht erkannte, dass der von dem Kläger gekaufte VW Amarok mangelhaft ist. Eine Fristsetzung zur Nachbesserung musste aufgrund Unzumutbarkeit nichtig gesetzt werden. Deshalb konnte der Kläger nach Kaufrecht eine Minderung verlangen. Diese schätze das Gericht mit 10 %. Der Kaufpreis betrug 21.700 €, sodass das Gericht dem Kläger 2170 € zusprach.
Auch VW muss in dieser Höhe haften. Der Kläger sei betrogen worden, weshalb ihm ein Schadensersatzanspruch zustehe. Es bestehe daher ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB. Außerdem hafte VW aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB.
Es handelt sich damit um ein weiteres Urteil, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat. Die Kanzlei hat zwischenzeitlich mehrere hundert Urteile gegen Händler und VW erstritten. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.
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