In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Ingolstadt, 33 O 122/17 hat das Landgericht mit Urteil vom 02.05.2018 einen Händler zur Rücknahme eines manipulierten Fahrzeugs verurteilt.
Das Landgericht sieht in der Manipulation einen Mangel, der zum Rücktritt berechtigt. Die Nachbesserung ist unzumutbar und damit war keine Frist zu setzen. Außerdem ist der Mangel erheblich. Dem Kläger steht damit ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu. Die Besonderheit des Urteils liegt darin, dass der Händler als Vertragshändler sich das Verhalten von VW zurechnen lassen muss.
Es handelt sich damit um ein weiteres Urteil, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat. Die Kanzlei hat zwischenzeitlich mehrere hundert Urteile gegen Händler und VW erstritten. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.
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