04.09.2018 Abgasskandal

VW Skandal - Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilt VW zu Schadensersatz

Im VW Abgasskandal hat das Landgericht Frankfurt (Oder), 13 O 30/17 die Volkswagen AG zu Schadensersatz verurteilt.

Der Kläger erwarb im Jahre 2013 bei einem Audizentrum einen Audi A4. Nachdem er feststellte, dass das Fahrzeug vom VW Abgasskandal betroffen ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die gegenüber der Volkswagen AG Ansprüche geltend machte. Nachdem diese außergerichtlich nicht erfüllt wurden, erhob die Kanzlei für den Kläger Klage. Dieser Klage gab das Landgericht Frankfurt (Oder) nunmehr teilweise statt. Es verurteilte die Volkswagen AG zur Schadensersatz. Diese muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zuzüglich Zinsen an den Kläger zurück bezahlen und dieser muss das Fahrzeug an die Volkswagen AG übergeben. Außerdem wurde die Volkswagen AG weiter dazu verurteilt, alle Schäden zu ersetzen, die aus der Manipulation des Audi A4 resultieren.

Das Landgericht begründet seine Entscheidung damit, dass dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt wurde. Der Schaden besteht darin, dass der Kläger ein Fahrzeug erworben hat, welches er so nie erworben hätte. Deshalb kann er die die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

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