05.09.2018 Abgasskandal

VW-Skandal- Landgericht Frankenthal (Pfalz) verurteilt im Abgasskandal in 2 Urteilen

In zwei von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz), 6 O 242/17, 6 O 373/17 hat das Landgericht im VW Abgasskandal Urteile erlassen. Teilweise wurden Händler auf Rücknahme der Fahrzeuge verurteilt und teilweise wurde die Volkswagen AG zu Schadensersatz verurteilt.

Das Landgericht sieht in der Manipulation einen Mangel, der zum Rücktritt berechtigt. Die Nachbesserung ist unzumutbar und damit war keine Frist zu setzen. Außerdem ist der Mangel erheblich. Dem jeweiligen Kläger steht damit ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

In einigen Fällen wurde die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt. Nachdem die Kläger feststellten, dass ihre Fahrzeuge manipuliert sind, entschlossen sich die Kläger gegen VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu klagen. Diesen Klagen gab das Landgericht nunmehr statt. Die Volkswagen AG hat den Kläger jeweils vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Sie ist ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, weil sie keine Tatsachen offengelegt hat, wer für die Manipulation verantwortlich ist. Deshalb schuldet die Volkswagen AG dem jeweiligen Kläger Schadensersatz. Nach den Urteilen können die Kläger Schäden geltend machen, die ihnen entstanden sind.

Es handelt sich damit um weitere Urteile, welche die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat. Die Kanzlei hat zwischenzeitlich mehrere hundert Urteile gegen Händler und VW erstritten. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.

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