Im VW Abgasskandal hat das Landgericht Essen in 2 Verfahren teilweise einen Händler und teilweise die Volkswagen AG verurteilt.
Nachdem die Kläger in diesen Verfahren feststellten, dass ihre Fahrzeuge von dem VW Abgasskandal betroffen sind, wandten sie sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die für die Kläger außergerichtlich die Ansprüche gegenüber dem Händler und der Volkswagen AG geltend machten. Nachdem dies abgelehnt wurde, erhoben die Kläger Klage.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Essen 6 O 302/17 erwarb der Kläger im Jahre 2013 einen VW Touran. Das Landgericht Essen verurteilte den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Außerdem wurde der Händler verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Essen 9 O 33/17 wurde ein Händler zur Rücknahme eines VW Passat gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Außerdem wurde die Volkswagen AG verpflichtet, dem Kläger die Schäden zu ersetzen, die aus der Manipulation des Fahrzeugs resultieren. Daneben wurden sowohl der Händler als auch die Volkswagen AG dazu verurteilt, die vorgerichtlichen Kosten zu übernehmen.
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