05.09.2018 Abgasskandal

VW-Skandal- Landgericht Coburg verurteilt VW zu Schadensersatz in 2 Fällen

In von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren hat das Landgericht Coburg mit Urteilen vom 25.01.2018 und 02.01.2018, 22 O 92/17 und 11 O 397/17 die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt.

Nachdem der jeweilige Kläger feststellte, dass sein Fahrzeug manipuliert ist, entschloss sich der jeweilige Kläger gegen VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu klagen. Dieser Klage gab das Landgericht nunmehr statt. Die Volkswagen AG hat den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Sie ist ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, weil sie keine Tatsachen offengelegt hat, wer für die Manipulation verantwortlich ist.

Deshalb schuldet die Volkswagen AG dem Kläger Schadensersatz. Nach dem Urteil  kann dieser alle Schäden geltend machen, die ihm entstanden sind. Er kann insbesondere die Rücknahme des Fahrzeugs verlangen. Auch alle weiteren Schäden sind nach dem Urteil zu ersetzen.

Es handelt sich damit um ein weitere Urteile, welche die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat. Die Kanzlei hat zwischenzeitlich mehrere hundert Urteile gegen Händler und VW erstritten. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.

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